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26.09.2008 - dvb-Presseservice

Schon wieder neue Arbeitgeberpflichten in der bAV - vom „Tag der bAV“ bei febs Consulting GmbH -

Am 22. und 23.09.2008 veranstaltete das Beratungshaus febs Consulting GmbH wieder seine traditionellen „Tage der betrieblichen Altersversorgung“. Zahlreiche Vertreter von Arbeitgebern, Produktanbietern und Vertrieben sind auch dieses Jahr wieder der Einladung gefolgt, um über die aktuellen Probleme und Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung zu diskutieren. Im Fokus standen auch in diesem Jahr die aktuellen Gesetzgebungsverfahren rund um die betriebliche Altersversorgung.  

Auswirkungen des BilMoG

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sollen Arbeitgeber ab 2009 gezwungen werden, ihre Rückstellungen für Pensionszusagen neu zu berechnen. Allerdings nur in der Handelsbilanz. In der Steuerbilanz bleibt alles beim Alten. „Je nach Zusageart werden die Pensionsrückstellungen um bis zu 30% steigen“, rechnete febs-Chef Manfred Baier den Teilnehmern der traditionellen Tage der bAV der febs Consulting GmbH in München vor. Allerdings ist eine Verteilung der Erhöhungsbeträge auf 15 Jahre möglich, um die Unternehmen kurzfristig nicht zu stark bilanziell zu belasten. Nach Auskunft der febs sind die Auswirkungen schon jetzt zu spüren. Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit der Auslagerung ihrer Versorgungswerke.

Auswirkungen des Versorgungsausgleichsgesetzes

Auch bei Scheidungen von Mitarbeitern sollen den Unternehmen zusätzliche Pflichten auferlegt werden. Das sieht zumindest das geplante Versorgungsausgleichsgesetz vor. Danach sollen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bAV-Ansprüche grundsätzlich „intern“ geteilt werden. D.h. der Arbeitgeber muss die Versorgung seines Arbeitnehmers bei Scheidung in zwei Ansprüche aufteilen. Der geschiedene Ehegatte des Arbeitnehmers erhält einen eigenen Versorgungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Er wird somit per Gesetz zum unverfallbar ausgeschiedenen Arbeitnehmer, obwohl er selbst nie für das Unternehmen tätig war.

Den Familiengerichten erleichtert das neue Verfahren die Arbeit erheblich. Doch die Zeche zahlen die Arbeitgeber. „Bei der Umsetzung hat der Gesetzgeber zahlreiche Lücken offen gelassen“ warnt febs-Chef Andreas Buttler. Je komplexer ein Versorgungswerk, desto komplizierter wird auch die Aufteilung bei Scheidung. Zum Beispiel kann eine lebenslängliche Rente von 1. 000,- Euro monatlich nicht einfach in zwei Renten zu 500,- Euro monatlich aufgeteilt werden – denn die Kosten hierfür hängen von der Lebenserwartung der berechtigten Personen ab.

Um die Teilung für den Arbeitgeber wenigstens einigermaßen kostenneutral durchführen zu können, ist Expertenrat gefragt. Um langfristig den Aufwand zu reduzieren rät febs Consulting allen Arbeitgebern dringend über eine Vereinfachung und Harmonisierung komplizierter Versorgungswerke nachzudenken.

Neues zu Zeitwertkonten

Auch bei Zeitwertkonten will der Gesetzgeber die Arbeitgeber zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. Unter dem Deckmantel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung von Wertguthaben sind einige erhebliche Einschränkungen geplant. „Von besonderer Bedeutung sind die geplanten Anlagebeschränkungen für Wertguthaben“, betont Rechtsanwältin Katrin Kümmerle, Wertkonten-Expertin der febs. Grundsätzlich dürfen zukünftig maximal 20% des Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Eine höherer Aktienanteil ist nur möglich, wenn dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde oder wenn das Modell vereinbarungsgemäß nur Freistellungen unmittelbar vor Rentenbeginn vorsieht. Laut Gesetzesbegründung wird das Anlagerisiko bei solchen Modellen wesentlich geringer eingeschätzt. Unabhängig von der Höhe der Aktienquote muss die Anlage allerdings einen Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge gewährleisten.

Nach wie vor offen ist die Frage des Bestandsschutzes für die am Markt bereits bestehenden so genannten „Partizipationsmodelle“. Diese Frage bedarf dringend einer Klärung und muss im Gesetzgebungsverfahren noch aufgegriffen und geregelt werden.

Der vollständige Gesetzesentwurf zu Wertkonten sowie eine ausführliche Erläuterung stehen unter www.febs-consulting.de/aktuelles zum Download bereit. Interessierten Arbeitgebern bietet febs Consulting im Rahmen der febs-Akademie am 30.10.2008 und vom 25. bis 26.11.2008 aktuelle Praxisseminare zum Thema Wertkonten. Infos unter www.febs-consulting.de/akademie

Fazit: Es bleibt spannend

Am Ende der Veranstaltung waren sich alle Teilnehmer einig: die Herausforderungen der bAV sind wesentlich vielfältiger als die laufend diskutierten Themen Zillmerung, Dokumentation und Offenlegung von Provisionen. Qualifizierte bAV-Produktanbieter und bAV-Berater zeichnen sich nicht nur durch kostenarme und rentable Produkte aus. Nur wer sich laufend den aktuellen Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung stellt, den Kunden hervorragend betreut und bei Bedarf auch nicht davor zurückschreckt, kompetenten Rat von bAV-Experten einzuholen, wird in der Lage sein, seine bAV-Kunden langfristig „glücklich“ zu machen.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/