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06.08.2007 - dvb-Presseservice

Schreckensvision - Verkehrsunfall im Ausland

Schnellere Hilfe für Geschädigte

Die Situation nach einem Verkehrsunfall im Ausland ist in vieler Hinsicht komplizierter als nach einem Unfall in Deutschland, denn es gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert. Hinzu kommen häufig mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende Angaben zur Versicherung des Unfallgegners, keine Polizei am Unfallort.
Will man trotz auftretender Probleme zu seinem Recht kommen und eine adäquate Schadensregulierung erzielen, sollte man sich vor Antritt einer Auslandsreise ausführlich informieren. „Grundsätzlich gelten bei einem Unfall im Ausland ähnliche Verhaltens- und Sicherheitsregeln wie bei uns“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nummer 1 im Rechtsschutz.
 
Aber in vielen Ländern gilt beispielsweise Warnwestenpflicht, das heißt, man darf den Unfallwagen nur mit Warnweste verlassen. Erfragen des Namens und der Anschrift des Fahrers oder Fahrzeughalters, Nationalitäts- und amtliches Kennzeichen, Haftpflicht¬versicherung, Versicherungsnummer sowie eventuell die Nummer der Grünen Karte ist unabdingbar.„In Ländern wie Frankreich und Italien stehen die Angaben zur Haftpflicht¬versicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe“ merkt die Rechtsexpertin an. In osteuropäischen Ländern sollte man grundsätzlich die Polizei hinzuziehen, in anderen Ländern zumindest bei hohem Sachschaden, Verletzten oder wenn man sich nicht einigen kann. Unfallskizze, Fotos von der Unfallstelle und des Schadens sowie von Zeugen unterzeichnete Aussagen mit Anschrift sind in jedem Fall ratsam und hilfreich.
 
Laut EU Richtlinie werden Unfälle innerhalb der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen seit einigen Jahren mithilfe der nationalen Auskunftsstelle, des Schadensregulierungs¬beauftragten und der Entschädigungsstelle einfacher und schneller reguliert. Ist man als Deutscher im Ausland in einen Unfall verwickelt, sollte man sich somit umgehend an die nationale Auskunftsstelle in Hamburg, den Zentralruf der Versicherer wenden. Dort werden die zuständige ausländische Versicherung des Unfallgegners und deren Regulierungs¬beauftragten ermittelt. Ein weiteres neues EU-Gesetz soll dafür sorgen, dass künftig Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld grenzüberschreitend geregelt werden. Zwar gilt nach wie vor das Recht des Reiselandes, in dem sich der Unfall ereignet, berücksichtigt werden müssen aber alle tatsächlichen Kosten, also beispielsweise auch die Behandlung in einer teureren Deutschen Klinik. Geht es um das schwierige Thema Schmerzensgeld sind die urteilenden Richter künftig gehalten, die Lebensumstände des Betroffenen in seinem Heimatland ins Kalkül zu ziehen.



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
Fax: 089 / 6275-2128
E-Mail: michael.pantner@das.de

D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas-Dehler-Str. 2
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www.das.de

Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit zwei Jahrzehnten betreibt die D.A.S. in Deutschland mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Im Schutzbriefbereich ist die D.A.S. Marktführer unter den deutschen Versicherern im GDV. Im Jahr 2006 erzielte die D.A.S. Gruppe rund 1172,2 Mio EUR an Beitragseinnahmen: 432,6 Mio EUR im Rechtsschutz im Inland, 487,9 Mio EUR im Rechtsschutz im Ausland; auf Schaden- und Unfallversicherungen entfielen 251,7 Mio EUR. Zum Jahresende 2006 waren bei der D.A.S. Gruppe in Deutschland insgesamt 1773 Personen beschäftigt, davon im Innendienst 1224, im angestellten Außendienst 455 und 94 Auszubildende. 1559 Außendienst-Partner der D.A.S. sorgen für Beratung und Service vor Ort. Seit 1997 gehört die D.A.S. zur ERGO Versicherungsgruppe, der Nr. 2 im deutschen Erstversicherungsmarkt.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Schreckensvision-Verkehrsunfall-im-Ausland-ps_5534.html