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14.07.2008 - dvb-Presseservice

Schulabgänger: Meldung bei der Arbeitsagentur sichert Rente

Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei seiner Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden. Das kann später einmal Vorteile bei der Rente haben Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Damit arbeitslosen Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden. Denn auch wenn es kein Arbeitslosengeld gibt, wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche sichern. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Monat dauert.

Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter  0800 1000 480 10 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de