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24.02.2009 - dvb-Presseservice

SdV e.V. erleichtert die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht: Mehr Service für Versicherungsvermittler

Bekanntlich müssen seit Mai 2007 Versicherungsvermittler dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt die gesetzlich geforderten Angaben über ihre Person gemäß § 11 VersVermV klar und verständlich in Textform mitteilen. In der Assekuranz hat sich für diese Angaben schnell der Begriff Erstinformationen etabliert. Insbesondere in der Email-Korrespondenz des Vermittlers entstehen durch die meist in der Signatur hinterlegten Erstinformationen sehr lange Texte, die neben mangelnder Transparenz auch ein unschönes Textbild verursachen.

Mit dem neuen Service des SdV e.V. können diese Informationen nun in einem Link zusammengefasst werden und beispielsweise an die Grußformel der Email angehängt werden. Unter http://www.sdv-online.de/informationspflicht/MustermaxGmbH können interessierte Vermittler das Endergebnis sehen. Das seitenlange Scrollen der Emails gehört somit wieder der Vergangenheit an. Der neu implementierte Vermittlerlogin-Bereich unter www.sdv-online.de sorgt sowohl für die schnelle und einfache Hinterlegung der Vermittlerangaben als auch für die Sicherheit derselben.

Der 1993 gegründete SdV e. V. ist eine Initiative führender, am unabhängigen Vermittler orientierter Versicherer mit dem Ziel, Versicherungsmakler und -Vertreter in der Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie allumfassend und praxisorientiert zu unterstützen. Dem SdV e. V. gehören heute über 3.000 Mitglieder an und zählt damit zu den führenden Vereinigungen unabhängiger Vermittler.



Tel.: 0800 – 73 88 748
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SdV Schutzvereinigung deutscher
Versicherungsvermittler e.V.
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