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21.07.2008 - dvb-Presseservice

Securenta-Insolvenz: Gläubigerausschuss soll Anlegerposition stärken

- Anlegeranwalt Göddecke spricht sich für Schaffung des Ausschusses aus - Beirat soll Verfahren überwachen und Insolvenzverwalter Rattunde unterstützen - Gläubigerversammlung tagt statt im Oktober bereits wieder am 22. Juli 2008

Siegburg, Juli 2008. Kaum ist der neue Insolvenzverwalter Rolf Rattunde eingesetzt, geht es im Insolvenzverfahren der Securenta AG endlich zügig weiter: Die Gläubigerversammlung des insolventen Unternehmens der Göttinger Gruppe wurde um rund zwölf Wochen vorverlegt – schon am Dienstag, 22. Juli 2008, wird um 8 Uhr die ursprünglich für Oktober angesetzte Gläubigerversammlung fortgesetzt. „Anleger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können nun darauf hoffen, als anerkannte Insolvenzgläubiger ihren finanziellen Schaden minimieren zu können", sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg. Seine Kanzlei vertritt rund 200 geprellte Securenta-Anleger. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang aber, dass die Anleger endlich aktiv ins Verfahren eingebunden werden.

Der Rechtsanwalt plädiert deshalb für die Schaffung eines Gläubigerausschusses: „Eine permanente Überwachung und Kontrolle des Insolvenzverfahrens durch einen Beirat wäre auf jeden Fall im Sinne der Anleger, die der Securenta schließlich nahezu eine Milliarde Euro anvertraut haben." Der eingesetzte Gläubigerausschuss hat zwar kein Weisungsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter. Er übt aber eine Überwachungs- und Unterstützungsfunktion aus und kann damit Entscheidungen von zentraler Bedeutung zusammen mit dem Insolvenzverwalter fällen.

„Um insbesondere im Machtpoker mit dem Finanzamt Göttingen eine gute Startposition zu sichern, ist die effektive Anlegervertretung unumgänglich", so Göddecke. Das Finanzamt hat mehr als 100 Millionen Euro aus Steuerforderungen zur Insolvenztabelle der Securenta angemeldet. „Nur ein Gläubigerausschuss könnte bestimmte Handlungen der finanzkräftigen Gegner unmittelbar anfechten und damit das Heft der Handlungen übernehmen."

Bei der Gläubigerversammlung am 22. Juli wird es nun also darum gehen, ob der Gläubigerausschuss gebildet wird. Die Versammlung wird auch darüber entscheiden, wie groß der Ausschuss sein wird und welche Vertreter darin aufgenommen werden. „Für die Anleger ist es wichtig, dass ihre Anwälte im Ausschuss Platz finden und sachkundig Einfluss nehmen", so Göddecke. „Machen die Anlegeranwälte dann dort einen guten Job, kommt auch für die Anleger am Ende mehr raus."




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