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18.06.2007 - dvb-Presseservice

Seit 50 Jahren gibt es die Rentenbeihilfe

Über 1 Mio. Versicherte bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes

Wiesbaden waren insgesamt 569.191 aktive Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern bei SOKA-BAU/Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) versichert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Bestand geringfügig um 0,8 Prozent verringert. Darüber hinaus bezogen 431.256 Rentner Leistungen der ZVK.

Mit über einer Million Versicherten ist die ZVK einer der größten Pensionskassen Deutschlands. Seit Mai 2006 erhält der einmillionste Rentner diese tarifliche Leistung.

391 Mio. Euro Rentenbeihilfe ausgezahlt

Die ZVK zahlte 2006 rund 391 Mio. Euro an ehemalige Beschäftigte der Bauwirtschaft sowie Hinterbliebene aus. Die durchschnittliche Höhe der Rentenbeihilfe, die zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente ausgezahlt wird, beträgt rund 1.000 Euro im Jahr. Gewerbliche Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft erhielten im Jahr 2006 im Durchschnitt rund 1.170 Euro gesetzliche Altersrente im Monat. Hinzu kamen knapp sieben Prozent Rentenbeihilfe von SOKA-BAU, so dass die durchschnittliche monatliche Gesamtrente eines gewerblichen Bauarbeitnehmers ca. 1.250 Euro beträgt.

Gewerbliche Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft gingen 2006 im Durchschnitt mit 60 Jahren und einem Monat in Rente. Derzeit arbeiten 12,3 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer bis 65.

Seit 50 Jahren gibt es die Rentenbeihilfe

Die Rentenbeihilfe wurde vor 50 Jahren von den Tarifvertragsparteien (TVP) der Bauwirtschaft auf den Weg gebracht. Ziel war es, Arbeitnehmern der Bauwirtschaft den Aufbau einer zusätzlichen Rente zu ermöglichen, um so branchenspezifische Nachteile hinsichtlich der gesetzlichen Rente auszugleichen. Denn die Beschäftigung in der Bauwirtschaft war und ist auch heute noch geprägt durch starke Witterungsabhängigkeit mit der Folge von häufigen Arbeitsplatzwechseln und regelmäßigen Arbeitsausfällen. Dies führt u.a. zu spürbaren Einbußen bei der gesetzlichen Altersrente. Die Rentenbeihilfe trägt maßgeblich dazu bei, diese Rentenlücke zu schließen.

Anspruch auf Rentenbeihilfeleistungen haben gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Ausbilder und Meister, technische und kaufmännische Angestellte, die in Betrieben des Baugewerbes in den alten Bundesländern, im Westberliner Betonsteingewerbe und im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands tätig sind sowie in den neuen Bundesländern freiwillig weiterversicherte Arbeitnehmer im Baugewerbe.



Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
http://www.soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.