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03.08.2006 - dvb-Presseservice

Sekundenschlaf ist entschuldbar

Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ � 8 U 82/04 �) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz.

Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Die Versicherung habe nicht nachweisen können, dass der Kläger seine Fahruntauglichkeit erkannt habe oder hätte erkennen können. Nach Auffassung des Gerichts liege hier auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Betroffene nicht mit dem Sekundenschlaf rechnen musste, weil er sich weder müde fühlte noch sonst ein Grund für eine Fahruntüchtigkeit zu vermuten war.

Dieser Fall zeigt, dass man sich gegen Versicherer erfolgreich wehren kann. Den im Verkehrsrecht versierten Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EUR/min) oder man sucht selbst unter www.anwaltauskunft.de. Zu Bürozeiten kann man sich unter der angegebenen Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.



Herr Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 49
E-Mail: dav@anwaltverein.de

Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sekundenschlaf-ist-entschuldbar-ps_1961.html