Anzeige
01.09.2008 - dvb-Presseservice

Selbstständige künftig ohne Anspruch auf Krankengeld

Zum 1. Januar 2009 treten weitere Bestandteile der Gesundheitsreform in Kraft. Diese bringen eine wenig beachtete Veänderung für Selbstständige, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind: Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, aufmerksam.

Bisher hatten freiwillig versicherte Selbstständige die Möglichkeit, ein Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zum auch für Angestellte geltenden Regelbeitrag mitzuversichern. Das Krankengeld fließt dann in der Regel ab dem 43. Krankheitstag. Diese Regelung läuft nun aus; Ansprüche auf Krankengeld verfallen zum 1. Januar 2009. Mit dieser Änderung können Selbstständige und Freiberufler in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten sie über einen längeren Zeitraum erkranken.

Hier ist rasches Handeln geboten, um die Versorgungslücke zu schließen. Den Versicherten bieten sich zwei Optionen. Erstens müssen die Krankenkassen ab 1. Januar einen Krankengeldwahltarif anbieten, mit dem sich die Versicherten aber drei Jahre an ihre Kasse binden müssen. Ein gravierender Nachteil, da damit das Sonderkündigungsrecht ausgehebelt wird, dass nach Beitragserhöhungen die Möglichkeit zum Wechsel ineine günstigere Krankenkasse vorsieht. Insbesondere für Selbstständige ist dies trotz des kommenden Einheitsbeitrags zur GKV von Bedeutung, da sie ihren Kassenbeitrag ohne Arbeitgeberhilfe bestreiten müssen.

Selbst unabhängige Verbraucherschützer raten deshalb, de Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung zu bedenken oder bereits vorhandenen Versicherungsschutz entsprechend aufzustocken. Außerdem sollten sich freiwillig gesetzlich Krankenversicherte überlegen, ob sie nicht generell in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben sind. „Der private Krankenversicherungsvertrag beinhaltet einen unkündbaren Leistungskatalog,dessen Umfang nicht von der Politik eingeschränkt oder verändert werden kann“,so die SIGNAL IDUNA.



Pressestelle
Tel.: 0231-135-2023
Fax: 0231-135-392023
E-Mail: presse@signal-iduna.de

SIGNAL IDUNA Gruppe
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
http://www.signal-iduna.de