Selbstständiges Entscheidungsrecht der Versicherung über Schadensausgleich

Die Kfz-Versicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden des Unfallgegners ausgleichen. Zur Erstattung der dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten für ein Gegengutachten ist sie nicht verpflichtet.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen