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18.12.2008 - dvb-Presseservice

Seriösen Versandhandel von Arzneimitteln nicht einschränken!

Bundesratsinitiative nicht nachvollziehbar Versandhandel von vielen Verbrauchern erwünscht

"Viele Versicherte und Patienten nutzen die Möglichkeit, Arzneimittel über Versandapotheken zu bestellen. Diese bereits etablierte Möglichkeit, sich bequem und sicher Medikamente zu beschaffen, sollte nicht auf politischem Wege gekippt werden". So kommentierte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, die Bundesratsinitiative zum Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Neben den nach deutschem Recht zum Versand von Arzneimitteln zugelassenen inländischen Apotheken haben die gesetzlichen Krankenkassen im Interesse ihrer Versicherten auch Verträge mit Versandhandels-Apotheken in den Niederlanden und Großbritannien geschlossen, die einen qualitätsgesicherten Versandhandel nach deutschen Standards ermöglichen. Welche europäischen Länder mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln haben, prüft das zuständige Bundesministerium für Gesundheit.

Ballast: "Die Kassen informieren ihre Versicherten zu diesem Thema regelmäßig und umfassend. Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit sind somit umfassend gewährleistet. Ein Versandhandelsverbot rezeptpflichtiger Medikamente, wie es von Bayern und Sachsen im Bundesrat gefordert wird, ist daher in keiner Weise nachvollziehbar."

Gerade für Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen oder nicht mehr mobil sind, sei der Versandhandel mit Arzneimitteln eine hilfreiche Alternative. "Wir sehen keine sachlich begründete Notwendigkeit, den Versicherten und Patienten diese seit 2004 bestehende Wahlmöglichkeit wieder zu nehmen."

Die Bundesratsinitiative liefere unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelsicherheit keine überzeugenden Argumente. Für den mündigen Versicherten und Patienten wäre auch ein teilweises Verbot des Arzneimittelversandes ein Rückschritt, fasst Ballast zusammen. Der Vorstandsvorsitzende begrüßte daher ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit sich schon deutlich gegen den Vorstoß aus Bayern und Sachsen ausgesprochen hat.



Frau Michaela Gottfried
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