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05.02.2007 - dvb-Presseservice

Sicherheit über die Teilverlängerung der Übergangsfrist gibt es erst Ende April

Die Verlängerung der Übergangsfrist für diejenigen Vermittler, die nach dem 1. Januar 2007 ihr Gewerbe angemeldet haben, ist noch nicht spruchreif. Darauf wies das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in einem Gespräch mit dem Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) e.V. hin. Demnach plant das Ministerium eine Verlängerung für in 2007 neu eingestiegene Vermittler bis zum 22. Juli 2007.

Das Ministerium betonte gegenüber dem AfW, dass diese Verlängerung jedoch nicht in der noch im Bundesrat zu beschließenden Verordnung (VersVermV) eingestellt werden könne, sondern durch den Bund-Länder-Ausschuss beschlossen werden muss, da es sich um einer Verwaltungsvorschrift handelt. Dieser Ausschuss tagt aber erst Ende April/Anfang Mai das nächste Mal.

Hintergrund für diese Teilverlängerung der Übergangsfrist ist eine merkwürdige Rechtslage für Vermittler, die seit dem 1. Januar 2007 ihr Gewerbe angemeldet haben. Diese können nämlich bis zum Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts am 22. Mai 2007 noch nach altem Recht vermitteln, müssen aber sofort ab dem 22. Mai 2007 die Erlaubnis nach dem neuen §34d GewO besitzen. Eine Übergangsfrist wie für die bereits vor dem 1. Januar 2007 tätigen Vermittler bis zum 31. Dezember 2008 war für die Neueinsteiger nicht vorgesehen.

„Diese absurde Situation war auch bereits vom AfW in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium diskutiert worden. Nun haben neue Vermittler zwei Monate Zeit, um ihren 34d zu beantragen und eine eventuell notwendige Sachkundeprüfung zu absolvieren. Insofern begrüßt der AfW diese Teilverlängerung um zwei Monate, damit neue Vermittler ihr Geschäft ohne Unterbrechung fortsetzen können“, so AfW Vorstand Frank Rottenbacher.



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