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24.01.2011 - dvb-Presseservice

Sicherheit auf Geschäftsreise jetzt inklusive

TravelSecure beginnt Reisejahr mit umfangreichen Verbesserungen in der AKV

Alle guten Dinge sind elf. Zumindest bei TravelSecure. Der Würzburger Reiseversicherungsspezialist startet in das neue Urlaubsjahr 2011 mit fast einem Dutzend Verbesserungen in den Bedingungen der privaten Auslandsreisekrankenversicherung (AKV). U.a. übernimmt TravelSecure nun auch Akupunkturkosten bei Schmerzbehandlung im Urlaub. Versicherte sind so noch umfangreicher für den Krankheitsfall abgesichert.

Alternative Behandlungsmethoden, Krankentransportkosten, Anschlussheilbehandlungen: Ob als Einzelabschluss oder in Verbindung mit der Reisekarte 4you - bei TravelSecure profitieren Versicherte ab sofort vom erweiterten Leistungsumfang in der privaten Auslandsreisekranken-versicherung. Mit welchen neuen Bedingungen Urlauber 2011 bei TravelSecure auf Reisen rechnen können? Hier ein Überblick.

Kein Ausschluss bei Pandemie

Reisen Versicherte in ein Land, in dem eine Pandemie, z. B. Schweinegrippe oder SARS ausgebrochen ist und infizieren sich mit dieser Erkrankung, übernimmt TravelSecure die Kosten.

Geschäftsreisen bis 10 Tage inklusive

Sind Versicherte geschäftlich viel unterwegs und besitzen eine Reisekarte von TravelSecure, sind über die Auslandsreisekrankenversicherung jetzt auch geschäftliche Reisen bis zu 10 Tagen versichert. Eine extra AKV für Geschäftsreisen ist nicht mehr nötig.

Übernahme zahlreicher Heilbehandlungsarten

War Akupunktur bisher eine Kulanzleistung, übernimmt TravelSecure nun die Kosten für diese erfolgreiche alternative Behandlungsmethode, z.B. bei der Schmerzbehandlung im Urlaub.
Ähnliches gilt auch für Heilbehandlungen wie Lichttherapie und Massagen. Leiden Versicherte an Sonnenallergie, Hautekzem, Muskelschmerzen etc. und ein Arzt verordnet Strahlen- oder Lichttherapie, trägtTravelSecure die Kosten. Selbst Massagen sind bis 300 €/Reise versichert.

Kein Unterschied beim Krankentransport

Werden Versicherte im Urlaub ins Krankenhaus gebracht, übernimmt TravelSecure nun unabhängig von anschließendem stationären oder nicht stationären Aufenthalt die Transportkosten. Denn Betroffene können nicht vorhersehen, ob ihre Erkrankung einen stationären Aufenthalt erfordert, z.B. wenn dem Transport eine Ohnmacht vorausging, von der sich der Patient nach der Behandlung schnell wieder erholt.

Kind im Ernstfall nicht allein

Doppelt gute Nachrichten für alle Eltern: Kommt das Kind auf Reisen ins Krankenhaus, sorgt TravelSecure nun dafür, dass es nicht alleine auf Station bleiben muss und übernimmt die Kosten für Rooming-In sowie Betreuung von Kindern bis 12 Jahren.

Stößt der Betreuungsperson, z.B. einer alleinerziehenden Mutter eines minderjährigen Kindes, auf Reisen etwas zu, z.B. ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung und das Kind müsste die Reise allein fortsetzen, weil die Begleitperson die Reise z.B. durch einen stationären Aufenthalt nicht planmäßig beenden kann, kümmert  TravelSecure sich um die Betreuung des Kindes und trägt die Kosten.

Geld zurück bei Telefonkosten

Notfälle im Urlaub kosten Nerven und Geld. Für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale erstattet TravelSecure jetzt die Telefonkosten bis 25 € gegen einen einfachen Nachweis.

Kostenübernahme für Schrittmacher & Prothesen

Kommt es während der Reise zu  schweren Unfällen oder Erkrankungen, die Herzschrittmacher oder Prothesen erstmalig erfordern, um die Transportfähigkeit des Versicherten sicher gewährleisten zu können, übernimmt TravelSecure die Kosten.

Mehr Zeit für das Einreichen der Belege

Zurück im Alltag nach einem aufregendem Urlaub. Wer denkt da gleich an das Einreichen der Behandlungsbelege. Mussten bisher die Belege spätestens drei Monate nach Versicherungsende vorliegen, können sich Versicherte nun mehr Zeit lassen, denn TravelSecure streicht die Einreichungsfrist. Einzig die Verjährungsfrist bleibt bestehen.

Im Ernstfall zur Kur oder ins Sanatorium

Normalerweise sind Kur-, Sanatoriums-und Rehabilitationsbehandlungen in der privaten AKV ausgeschlossen. Handelt es sich jedoch um eine Anschlussheilbehandlung nach einer versicherten, vollstationären Krankenhausbehandlung während der Reise, z.B. nach einem schweren Schlaganfall, Herzinfarkt oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese), übernimmt TravelSecure die Kosten. Vorausgesetzt, die Heilbehandlung verkürzt den Aufenthalt im Akutkrankenhaus und die Leistungen wurden vor Behandlungsbeginn von TravelSecure schriftlich zugesagt.



Tel.: 0931-2795-270

Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstrasse 11
97070 Würzburg
www.wuerzburger.com