Sichtkontrolle genügt: Umgestürzter Baum nicht immer ein Versicherungsfall
Ein herabfallender Ast zerstört ein geparktes Auto. Muss der Baumbesitzer für den Schaden aufkommen? Nicht unbedingt, sagt die deutsche Rechtsprechung. Denn: Grundstücksbesitzer, die ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommen, haben nichts ...