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21.05.2007 - dvb-Presseservice

Sieben Millionen Patienten haben bereits zuzahlungsbefreite Arzneimittel erhalten - Versicherte sparten 78 Millionen Euro - Präparate verfünffacht

Als großer Erfolg für Patienten hat sich die Möglichkeit entwickelt, bestimmte Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien: Allein in den ersten acht Monaten seit Inkrafttreten der Regelung am 1. Juli 2006 haben sieben Millionen Patienten von der Regelung profitiert und insgesamt 78 Millionen Euro an Zuzahlungen eingespart. Damit sind die Patienten noch deutlicher entlastet als die gesetzlichen Krankenkassen, die vom Juli 2006 bis zum Februar 2007 dadurch 55 Millionen Euro sparen konnten.

Seit dem 1. Juli 2006 gibt es mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit, besonders günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Gewinner dieser Regelung, die auf eine Initiative des BKK Bundesverbandes zurück geht, sind Patienten, Ärzte und Krankenkassen. Durch die Zuzahlungsbefreiungen sparen die Patienten bares Geld und haben somit ein Interesse daran, ihren Arzt nach besonders günstigen Arzneimitteln zu fragen, wodurch gleichzeitig die Ärzte ihre Arzneimittel-Richtgrößen entlasten. Durch die verstärkte Nachfrage nach zuzahlungsfreien Medikamenten haben immer mehr Hersteller sukzessive ihre Preise gesenkt. So hat sich seit Inkrafttreten des AVWG die Zahl der zuzahlungsbefreiten Präparate fast verfünffacht und die Zahl der Hersteller, die Arzneimittel ohne Zuzahlung anbieten, verdoppelt

Zuzahlungsfreie Medikamente einfach finden

Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen. Diese vom BKK Bundesverband zur Verfügung gestellte Suchfunktion ist die einzige dieser Art.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen der Herstel-ler dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.



Herr Florian Lanz
Tel.: 030/22312-121
Fax: 030/22312129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
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