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28.04.2009 - dvb-Presseservice

Sinnvolle Alternativen nach dem Aus für GGF-Zeitwertkonten

Seit dem 31.01.2009 werden Zeitwertkonten für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht mehr anerkannt. Damit reagierte die Finanzver­waltung auf die zunehmende Verbreitung von Wertkonten in dieser Zielgruppe mit dem offensichtlichen Hauptzweck der Steuerersparnis. Mit einem Wertkonto konnten Einmalzahlungen lohnsteuerfrei beim Arbeitgeber „geparkt“ werden, ohne Nachteile für den Arbeitgeber bei den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben. Denn richtig gestaltet bildete der Arbeitgeber Rückstellungen exakt in Höhe des Umwandlungs­betrages. Verständlicherweise ist der Markt nun auf der Suche nach sinnvollen Alternativen.

„Bei der Auswahl und Entscheidung für eine Alternative zu Wertkonten ist höchste Vorsicht geboten“, betont Katrin Kümmerle, Wertkontenexpertin der febs Consulting GmbH aus Grasbrunn bei München. „Denn wie immer steckt der Teufel im Detail.“ febs-Chef Manfred Baier rät deshalb dringend, alle alternativen Angebote gründlich unter die Lupe zu nehmen, bevor sie einem potentiellen Kunden angeboten werden.

Beispiel: Rückgedeckte U-Kasse gegen Einmalbeitrag

Die lohnsteuerfreie Umwandlung von Einmalzahlungen in eine rückgedeckte U-Kasse klingt verlockend, ist aber mit einigen gravierenden Nachteilen und Risiken verbunden. So kann der Arbeitgeber den umgewandelten Einmalbetrag nur in gleichmäßigen Jahresbeträgen bis zum Rentenbeginn steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Hinzu kommen steuerliche Risiken hinsichtlich der Bilanzierung der noch nicht eingezahlten Teile des Umwandlungbetrages, Fragen des Insolvenzschutzes, der Verzinsung bis zur Einzahlung in die U-Kasse und letztendlich die Erfordernis einer komplizierten Vertragsgestaltung.

Beispiel: Umdeckung des bestehenden Wertguthabens

Gelegentlich wird auch empfohlen, das vollständige Wertguthaben sofort in eine bAV umzubuchen. Das ist nach Meinung der febs Consulting GmbH in der Regel weder notwendig noch sinnvoll. Denn auch hier entstehen zahlreiche Zweifelsfragen, die entsprechende steuerliche und finanzielle Risiken mit sich bringen. Auch die Werbung mit verbindlichen Auskünften einzelner Finanzämter sollte kritisch betrachtet werden, da diese Auskünfte häufig nicht wirklich exakt zu den Zweifelsfragen im konkreten Fall passen.

Die febs-Alternative: Pensionszusage durch Entgeltumwandlung

Die von der febs Consulting GmbH entwickelte Wertkonten-Alternative sieht eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung von Einmalbeträgen vor. Die Zusage ist so gestaltet, dass der Arbeitgeber von Anfang an Rückstellungen mindestens in Höhe des Umwandlungsbetrages bilden kann. Bei der klassischen Umwandlung von Tantiemen, die im April oder Mai eines Jahres gezahlt werden, liegen die Rückstellungen im ersten Jahr in der Regel sogar über dem Umwandlungsbetrag. Dabei kann der Kunde wählen, ob er sich an den steuerlichen oder handelsrechtlichen (d.h. BilMoG) Rückstellungen orientieren möchte. GGF und GmbH können bei diesem Modell jährlich neu ent­scheiden, ob eine erneute Umwandlung gewünscht ist.

„Auch dieses Modell ist nicht immer und nicht für jeden geeignet“ erläutert Baier und begründet damit auch den zweistufigen Einrichtungsprozess. Zunächst wird immer geprüft, ob die Einrichtung für den jeweiligen Kunden steuerlich sinnvoll ist oder ob es z.B. zu Problemen mit der schon bestehenden arbeitgeberfinanzierten bAV kommt. Nur wenn die febs-Experten grünes Licht geben, wird für den Kunden das vollständige Vertragswerk erstellt und in Rechnung gestellt.

Auf den ersten Blick klingt die febs-Alternative zu GGF-Wertkonten sehr einfach. Die Idee ist es auch, aber bei der Durchführung gilt es einige wichtige Details zu beachten, um steuerliche und vertragliche Risiken für die GmbH und den GGF auszuschließen.

febs-Roadshow im Mai

Im Rahmen ihrer Frühjahrs-Roadshow „Herausforderungen 2009 in der GGF-Versorgung“ werden die febs-Experten selbstverständlich auch ihre Alternative zu Wertkonten im Detail erläutern. Daneben stehen die Auswirkungen des neuen Versorgungsausgleichs sowie des BilMoG auf dem Programm. Alle Infos zu den Veranstaltungen in Hamburg, Düsseldorf und München stehen unter www.febs-consulting.de/aktuelles zum Download.



Herr Dirk Neidhardt
Tel.: 089/890 42 86-93
E-Mail: dirk.neidhardt@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/