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21.06.2010 - dvb-Presseservice

Skandia muss Rürup-Klausel streichen

Die Skandia Lebensversicherung AG mit Sitz in Berlin hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg eine verbindliche Unterlassungserklärung wegen einer die Kunden benachteiligenden Klausel in ihren sogenannten Rürup-Verträgen abgegeben. Im Kleingedruckten stand, dass der Vertrag erlöschen sollte, wenn der „ermittelte Rückkaufswert den Mindestbeitrag von 2.500 EUR … unterschreitet“.

Der Hintergrund: Rürup-Verträge, auch Basis-Verträge genannt, können nicht gekündigt werden. Kann oder will der Verbraucher keine Beiträge mehr aufbringen, so wandelt sich die Versicherung in eine „beitragsfreie Versicherung“ um. Ist dann aber nicht genug im Spartopf vorhanden, „erlischt“ die Versicherung – das ganze bisher eingezahlte Geld ist weg.

Diese Klausel führt leicht zu Verlusten von mehreren Tausend Euro für die Kunden. „Die Beiträge von zwei oder drei Jahren sind ohnehin futsch, weil sie mit den Abschlusskosten verrechnet werden“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dann werden noch eventuell gestundete Beiträge abgezogen – wichtig für Selbstständige, die bei schwankendem Einkommen in der Regel nicht über mehrere Jahrzehnte die Beiträge störungsfrei aufbringen können. „Und dann soll noch der Mindestbetrag von 2.500 Euro gelten! Jedenfalls mit diesem Zusatznachteil ist jetzt für alle Skandia-Kunden Schluss“, freut sich Castelló.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt nachdrücklich vor dem Abschluss von Rürup- oder Basis-Verträgen. „Die Gefahr, damit Geld zu verlieren, anstatt eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen, ist überaus groß“, so Castelló.



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