Skiunfall anlässlich einer Tagung ist kein Arbeitsunfall

Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Skifahren während einer Tagung, ist dies kein Arbeitsunfall. Laut dem Hessischen Landessozialgericht (LSG) stehe das Skifahren in keinem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des verung ...

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