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14.04.2010 - dvb-Presseservice

So versichern sich Freizeitkapitäne

Nicht ohne Haftpflicht ans Ruder

Für die Freizeitkapitäne beginnt jetzt die „Hoch-Zeit“: Überall in den Yachthäfen herrscht eifrige Geschäftigkeit. Doch ehe die Boote zu Wasser gelassen werden, sollten die Skipper prüfen, ob sie richtig versichert sind. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Das ist besonders wichtig, weil die Bootseigner mit ihrem gesamten Vermögen haften, wenn mal was passiert.“

Auf eine Bootshaftpflichtversicherung sollten die Hobby-Seeleute auf gar keinen Fall verzichten. Sie wird etwa im Fall einer Kollision wichtig.  Dann übernimmt der Versicherer alle berechtigten Forderungen oder wehrt unberechtigte ab. Lilo Blunck: „Wenn Sie beispielsweise nach Italien, Spanien oder Kroatien schippern, ist diese Haftpflichtversicherung im Gegensatz zu Deutschland sogar Pflicht.“

Wer durch die Weltmeere reist, sollte stets seine gültige „blaue Karte“ an Bord haben. Sie ist die Auslandsbestätigung für die Haftpflichtversicherung. Skipper, die ohne dieses Dokument auf große Fahrt gehen, müssen mit Bußgeld oder sogar Bootsbeschlagnahme rechnen.

Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung richtet sich bei Segelbooten nach der Segelfläche und bei Motorbooten nach der Motorstärke. Ausschlaggebend ist auch die Höhe der Versicherungssumme. Sie sollte zumindest fünf Millionen Euro betragen. Für größere Boote und Yachten empfiehlt der BdV eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Übrigens: Die Versicherung gilt für das Boot. Das hat den Vorteil, dass sie auch zahlt, wenn ein anderer am Ruder steht.

Wer sich gegen Schäden am eigenen Boot wappnen möchte, braucht eine Bootskaskoversicherung. Die tritt ein bei Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus und Diebstahl. Damit ist das Boot nicht nur auf dem Wasser oder im Hafen, sondern auch während des Transportes vom Winterquartier zum Wasser abgesichert.

Die Prämie für die Sicherheit an Bord berechnet sich beispielsweise aus dem Fahrtgebiet, der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Lilo Blunck empfiehlt: „Aus der Reiseroute sollten Sie kein Geheimnis machen. Denn Sie müssen dem Versicherer schon verraten, wohin Sie unterwegs sind. Wenn Sie angeben, in europäischen Binnengewässern zu schippern, tatsächlich aber vor Kreta ankern oder eine Stippvisite auf Helgoland machen, zeigt der Versicherer Ihnen im Schadensfall möglicherweise die rote Karte.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e. V.
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
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Auch beim "zu Wasser lassen" ist das Boot versichert, wenn der Kapitän eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Foto: BdV/Dreyling