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30.11.2010 - dvb-Presseservice

So werden staatliche Zulagen gesichert

Die LBS Bayern erklärt, wie man noch an volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für 2010 kommt

Wer für eine eigene Immobilie spart oder sein selbstgenutztes Eigenheim finanziert, kann auf attraktive staatliche Unterstützung bauen: Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erleichtern Bausparern den Weg ins Eigenheim. Dabei sollte man den Stichtag 31. Dezember im Blick haben, rät die LBS Bayern. Denn bis dahin kann noch die volle Förderung für das Jahr 2010 gesichert werden.

Die Riester-Förderung. Wer ein Haus oder eine Wohnung finanzieren will, schneidet mit Riester-Bausparen am besten ab. Das hat die Stiftung Warentest jüngst in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ bestätigt. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erklärt die LBS Bayern. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2010 kann also die Zulage für das Jahr 2008 beantragt werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es unbedingt erforderlich, auch die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen. Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen und so Zinsen sparen, können Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen, erklärt die LBS Bayern. Denn die eigenen Raten können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete), betont die LBS Bayern. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete). Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach Zuteilung – verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der LBS Bayern automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Dieser Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2010 kann die WoP für das Jahr 2008 gesichert werden.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2010 mitnehmen zu können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung, die die LBS Bayern automatisch jährlich an ihre Kunden sendet, beigelegt werden.



Herr Joachim Klein
Leiter Zentralbereich Unternehmenskommunikation, Pressesprecher
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Die LBS Bayern ist mit 1,5 Millionen Kunden und einem Marktanteil von 40 Prozent beim Neugeschäft die führende Bausparkasse im Freistaat. Im Verbund mit den Sparkassen ist das Unternehmen seit über 80 Jahren ein bewährter Partner für Erwerber und Besitzer von Wohnimmobilien. Mit ihrer Expertise trägt die LBS Bayern wesentlich zu einer verlässlichen und krisenfesten Altersvorsorge der Menschen im Freistaat bei. Im Jahr 2009 vermittelte sie rund 205.000 neue Bausparverträge mit einer Bausparsumme von 6,9 Milliarden Euro. Zum Jahresende 2009 befanden sich rund 2 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von über 52 Milliarden Euro im Bestand. Weitere Informationen im Internet unter www.lbs-bayern.de.