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30.11.2011 - dvb-Presseservice

So werden staatliche Zulagen gesichert!

- Wie kommt man noch an volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für 2011?

Wer für eine eigene Immobilie spart oder sein selbstgenutztes Eigenheim finanziert, kann auf attraktive staatliche Unterstützung bauen: Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erleichtern Bausparern den Weg ins Eigenheim. Dabei sollte man den Stichtag 31. Dezember im Blick haben, rät die LBS Landesbausparkasse Bremen AG. Denn bis dahin kann noch die volle Förderung für das Jahr 2011 gesichert werden.

Die Riester-Förderung. Wer ein Haus oder eine Wohnung finanzieren will, schneidet mit Riester-Bausparen am besten ab. Das hat die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ bestätigt. „Denn jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat“, erklärt Kerstin Hainle, Leiterin des LBS-KundenCenters in der Überseestadt. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2013 kann also die Zulage für das Jahr 2011 beantragt werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es unbedingt erforderlich, auch die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen. „Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen und so Zinsen sparen, können Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen“, erklärt Kerstin Hainle. Denn die eigenen Raten können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete), betont Hainle. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete). Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach Zuteilung – verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, rät Kerstin Hainle. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2011 mitnehmen zu können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Für eine persönliche Beratung stehen die Kundenbetreuer im LBS-KundenCenter in der Überseestadt, Speicher I, oder in den Sparkassen-Filialen zur Verfügung.



Gesprächspartnerin:
Frau Andrea Horeis
Tel.: 0421-179 3986
Fax: 0421-179 1230
E-Mail: presse@lbs-bremen.de

LBS Landesbausparkasse Bremen AG
Am Brill 1- 3
28195 Bremen
www.lbs-bremen.de




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