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01.10.2007 - dvb-Presseservice

SoVD: Ärztliche Meldepflicht bei „selbstverschuldeten Krankheiten“ muss verhindert werden

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die geplante ärztliche Meldepflicht bei so genannten selbstverschuldeten Krankheiten zu streichen. Im Referentenentwurf des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (PfWG) ist eine Änderung des § 294a SGBV versteckt, die sich auf die Gesundheitsreform 2007 bezieht und die in keinem Zusammenhang mit der Pflegereform steht.

Die geplante Neuregelung des § 294 a SGB V sieht vor, dass Vertragsärzte den Krankenkassen Mitteilung machen müssen, wenn Patienten Krankheiten „selbst verschuldet“ haben. Damit soll die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ermöglicht werden, wonach Patienten an den Behandlungskosten beteiligt werden können, wenn sie die Behandlung „selbst verschuldet“ haben. Dies bezieht sich u. a. auf gesundheitliche Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings.

Der SoVD hat bereits die Einführung des Verschuldensprinzips in die gesetzliche Krankenversicherung entschieden abgelehnt. Offensichtlich erweist sich nun die Umsetzung des Verschuldensprinzips in der Praxis als schwierig, weil die Krankenkassen bislang nicht nachweisen können, dass eine „selbstverschuldete Krankheit“ vorliegt. Deshalb sollen nun die Ärzte zum Handlanger der Krankenkassen gemacht werden. Der SoVD lehnt dies mit allem Nachdruck ab.

Es ist absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig beeinträchtigt. Die ärztliche Meldepflicht für so genannte selbstverschuldete Krankheiten muss verhindert werden.

Die Meldepflicht für so genannte selbstverschuldete Krankheiten wäre ein Dammbruch. Denn die Gesundheitsreform 2007 eröffnet auch bei anderen „selbstverschuldeten Krankheiten“ die Möglichkeit, die Patienten an den Kosten zu beteiligen. Dies ließe sich zum Beispiel auch auf Raucher oder Übergewichtige anwenden. Damit würde die Privatisierung gesundheitlicher Risiken weiter vorangetrieben. Das wäre ein Wendepunkt und der Abschied von der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer heutigen Form.



Frau Dorothee Winden
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