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12.03.2007 - dvb-Presseservice

SoVD: Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Zur Verabschiedung der Rente mit 67 im Deutschen Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Bei der Rente mit 67 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden.

Im Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf die Rente mit 67 nicht eingeführt werden. Derzeit haben nur 45 Prozent der über 55-Jährigen einen Job. Wer die Rente mit 67 einführt, ohne dass sich das grundlegend verbessert hat, macht den ersten vor dem zweiten Schritt.

Der SoVD hält an seinen schweren Bedenken gegen weitere Regelungen des Altersgrenzenanpassungsgesetzes fest. Die Regelung, wonach Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen können, führt zu einer sehr problematischen Ungleichbehandlung von Versicherten und benachteiligt Frauen massiv. Es ist alarmierend, dass sich die Große Koalition über die Bedenken, die in der Expertenanhörung hierzu vorgetragen wurden, einfach hinwegsetzt.

Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz ist heute auch die modifizierte Schutzklausel (Nachholfaktor) verabschiedet worden. Damit werden Rentenkürzungen, die durch die jetzige Schutzklausel verhindert werden, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der SoVD lehnt den Nachholfaktor entschieden ab. Weitere Einbußen können den Rentnerinnen und Rentnern nicht zugemutet werden.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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Sozialverband Deutschland e.V.
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