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03.04.2007 - dvb-Presseservice

SoVD: Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Zur Verabschiedung der Rente mit 67 im Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 67 ist für alle, die gar keine Chance haben bis 67 zu arbeiten, eine verkappte Rentenkürzung. Daher lehnt der SoVD die Rente mit 67 ab.

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Im Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.

Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 hat der Bundesrat auch eine Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Bislang galt bei systematisch falsch berechneten Rentenbescheiden eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI im RV-Altersgrenzen- anpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.

Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Sie werden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn es wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.

Der SoVD rät Rentnern und insbesondere Erwerbsminderungsrentnern, im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft.

Weitere Informationen unter www.sovd.de



Frau Dorothee Winden
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Sozialverband Deutschland e.V.
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