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15.08.2007 - dvb-Presseservice

SoVD: Fehlentwicklungen bei Hartz IV müssen korrigiert werden

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Fehlentwicklungen bei Hartz IV müssen korrigiert werden. Der SoVD sieht dringenden Handlungsbedarf unter anderem in der Frage der „Aufstocker“, der Höhe des Regelsatzes und der Altersvorsorgebeträge.

Die Zahl der Berufstätigen, die trotz eines Vollzeitjobs kein ausreichendes Einkommen haben und deshalb als „Aufstocker“ ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, ist auf 440.000 angestiegen. Hier muss gegengesteuert werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass Arbeitgeber Hartz IV zur Lohndrückerei ausnutzen. Dem Lohndumping auf Kosten von Staat und Steuerzahler muss ein Riegel vorgeschoben werden. Diese Fehlentwicklung kann nur mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bekämpft werden. Der Kompromiss der Großen Koalition von Juni 2007 ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus.

Wir begrüßen, dass Bundessozialminister Müntefering die Höhe der Regelsätze überprüfen lassen will. Der SoVD fordert einen bedarfsdeckenden Hartz IV-Regelsatz und ein Verfahren für eine zeitnahe Berücksichtigung von Preissteigerungen.

Außerdem müssen die viel zu geringen Altersvorsorgebeiträge für Hartz IV-Bezieher erhöht werden. Die niedrigen Altersvorsorgebeträge treffen vor allem über 50jährige Langzeitarbeitslose, die ihre angesparte Altersvorsorge zum Teil aufzehren müssen, wenn sie auf Hartz IV angewiesen sind. Das steht in Widerspruch zur stetigen Aufforderung der Bundesregierung, eine zusätzliche private Alterssicherung aufzubauen.

Das Motto von Hartz IV „Fördern und Fordern“ muss beim Fördern auch eingelöst werden. Wir brauchen eine Weiterbildungs- und Vermittlungsoffensive vor allem für gering Qualifizierte. Der Konjunkturaufschwung muss genutzt werden, um gezielt Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.



Frau Dorothee Winden
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