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26.10.2006 - dvb-Presseservice

SoVD: Kassen-Hopping für Langzeitarbeitslose ist keine Lösung

Zur Verabschiedung der Gesundheitsreform im Kabinett erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Wir erwarten, dass die berechtigten, schwerwiegenden Bedenken gegen die Gesundheitsreform in den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden. Der SoVD fordert unter anderem, auf den Gesundheitsfonds und den Zusatzbeitrag ganz zu verzichten.

Die Große Koalition hat eine verfassungsrechtliche Schwachstelle der Gesundheitsreform entdeckt, aber nur halbherzig darauf reagiert: Der Zusatzbeitrag, den Krankenkassen erheben müssen, wenn sie mit der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, darf das verfassungsrechtlich verbriefte Existenzminimum der Versicherten nicht antasten.

Es ist daher nur folgerichtig, dass es beim Zusatzbeitrag eine Ausnahme für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Grundsicherung im Alter geben soll. Absurd ist allerdings, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II darauf verwiesen werden, sie könnten die Krankenkasse wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt. Das ist Augenwischerei!

Es wird früher oder später für alle Krankenkassen unumgänglich sein, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dies geht auch aus einem Gutachten hervor, das Dr. Klaus Jacobs im Auftrag von SoVD und Volkssolidarität erstellt hat. Es macht daher keinen Sinn, Bezieher von Arbeitslosengeld II zum Kassen-Hopping aufzufordern, denn auf Dauer wird es keine Kasse ohne Zusatzbeitrag geben.

Die Große Koalition versucht, mit Ausnahmeregelungen einer im Kern missratenen Gesundheitsreform einen sozialen Anstrich zugeben. Der Zusatzbeitrag ist vor allem für Geringverdiener und für Menschen, die knapp über der Armutsgrenze leben, eine unvertretbare finanzielle Belastung.



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