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20.06.2008 - dvb-Presseservice

SoVD: Riester-Rente gilt jetzt auch für Erwerbsminderungsrentner

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Erwerbsminderungsrentner können endlich eine Riester-Rente abschließen. Das sieht eine Regelung des Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie („Wohn-Riester“) vor, das heute vom Bundestag beschlossen wird. Damit erhalten auch Menschen, die wegen einer schweren Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden mussten, die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Dies ist ein wichtiger Baustein, um Erwerbsminderungsrentner vor Altersarmut zu schützen. 

Für die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrentner in die Riester-Rente hat sich der SoVD seit langem eingesetzt. Damit können Erwerbsminderungsrentner ihre Altersvorsorge aufbessern. Das ist wichtig, weil dieser Personenkreis wegen der meist niedrigen Erwerbsminderungsrenten besonders auf eine zusätzliche Altersvorsorge angewiesen ist. Die durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt 801 Euro für Männer (West) und 659 Euro für Frauen (West) bzw. 702 Euro für Männer (Ost) und 672 Euro für Frauen (Ost).

Der Abschluss einer Riester-Rente war bislang für Erwerbsminderungsrentner nicht möglich. Es ist sehr erfreulich, dass diese Lücke geschlossen wird.



Frau Dorothee Winden
Pressestelle
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