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06.09.2007 - dvb-Presseservice

SoVD: Sechsmonatige Pflegezeit muss für alle Arbeitnehmer gelten

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die bis zu sechsmonatige Pflegezeit, die mit der Reform der Pflegeversicherung eingeführt werden soll, ist ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Berufstätige, die Angehörige pflegen, sollen damit erstmals einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung vom Job erhalten.

Nach den Eckpunkten der Bundesregierung soll der Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Auszeit nur für Betriebe ab zehn Beschäftigten gelten. Der SoVD fordert, dass die Pflegezeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten muss.

Der SoVD wendet sich entschieden gegen Versuche der Wirtschaftsverbände, die Regelung für eine Pflegezeit aufzuweichen. Vorschläge, die Pflegezeit auf Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten zu beschränken, lehnt der SoVD entschieden ab. Damit wäre ein Großteil der Beschäftigten von der Pflegezeit ausgeschlossen. Es darf keine Zwei-Klassen-Regelung geben. Es darf keine Abstriche bei der Pflegezeit geben.

Bei einer freiwilligen Regelung, wie sie von den Wirtschaftsverbänden vorgeschlagen wird, wären Arbeitnehmer wie bisher vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit ist daher unverzichtbar.

Für die Arbeitgeber entstehen durch die Pflegezeit keine Kosten. Die unbezahlte, befristete Freistellung von Beschäftigten schafft Planungssicherheit für die Arbeitgeber und stärkt die Bindung von Fachkräften an das Unternehmen. Die Arbeitgeber müssen lediglich eine Vertretung organisieren. Soviel Flexibilität kann von Arbeitgebern wohl erwartet werden.

Der SoVD hat im Juni 2006 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Pflegezeitgesetz, vorgelegt, den Sie unter www.sovd.de abrufen können.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
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Sozialverband Deutschland e.V.
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