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02.05.2008 - dvb-Presseservice

SoVD: UN-Konvention für Rechte behinderter Menschen zügig ratifizieren

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Am 3. Mai wird die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen offiziell in Kraft treten, nachdem sie inzwischen von 20 Staaten ratifiziert worden ist.

Damit gilt die UN-Konvention in den Staaten, die sie bereits ratifiziert haben.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zügig zu ratifizieren und umzusetzen. Deutschland sollte bei der Umsetzung der UN-Konvention eine Vorreiterrolle einnehmen. 

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert.

Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland. Zum Beispiel enthält die Konvention einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit.

Der SoVD erwartet von der Umsetzung der UN-Konvention neue Impulse für die Verwirklichung einer umfassenden Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Dies gilt insbesondere im Bereich der Bildungspolitik, der Arbeitsmarktpolitik und der Barrierefreiheit.  



Frau Dorothee Winden
Pressestelle
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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