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29.08.2006 - dvb-Presseservice

SoVD: Verabschiedete UN-Konvention ist großer Fortschritt für Behinderte

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, auf die sich ein UN-Ausschuss am 25. August in New York verständigt hat, ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650 Millionen behinderte Menschen ist die UN-Konvention ein großer Fortschritt.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtliche bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern sowie diskriminierende Gesetze und Barrieren abzubauen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss noch von der UN-Vollversammlung angenommen und von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden.

In der letzten Verhandlungsrunde konnten entscheidende Punkte im Sinne der behinderten Menschen durchgesetzt werden: bei der Definition, wer als behindert gilt, wurde eine gute Lösung erzielt, die keine Behindertengruppe ausschließt. Die Rechte behinderter Frauen sind umfassend berücksichtigt. Die Konvention macht deutlich, dass die Vertragsstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen müssen. Hierfür hatte sich der SoVD verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.

Allerdings bleibt der ausgehandelte Text für Behinderte in Russland, China und arabischen Ländern in einem entscheidenden Punkt unzureichend: in einer Fußnote zum Artikel zur ‚gleichen Anerkennung vor dem Gesetz’ heißt es, dass der Ausdruck ‚legal capacity’ in der russischen, chinesischen und arabischen Sprache ‚eher die Fähigkeit Rechte zu haben’ bezeichnet, als die ‚Fähigkeit, rechtlich zu handeln’. Damit kann eine Fußnote weiterhin die umfassende Teilhabe von Millionen behinderter Menschen in den entsprechenden Sprachräumen verhindern.



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