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01.10.2008 - dvb-Presseservice

SoVD begrüßt Kabinettsbeschluss zur UN-Konvention für behinderte Menschen

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt, dass das Kabinett die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen endlich gebilligt hat. Nun muss die Ratifizierung der UN-Konvention durch Bundestag und Bundesrat zügig erfolgen.

Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland. Zum Beispiel enthält die UN-Konvention einen klaren Handlungsauftrag für eine umfassende Barrierefreiheit und für die Inklusion behinderter Kinder in der Schule.

Hier gibt es auch in Deutschland noch großen Nachholbedarf.

Der SoVD erwartet daher von der Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland wichtige Impulse für die Verwirklichung einer umfassenden Gleichstellung und einer vollständigen gesellschaftlichen Integration behinderter Menschen.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Mit der Konvention verpflichten sich die Staaten, eine umfassende Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft sicherzustellen.



Frau Dorothee Winden
Pressestelle
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
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Sozialverband Deutschland e.V.
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