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07.07.2006 - dvb-Presseservice

SoVD begrüßt saarländische Bundesratsinitiative zur Pflegezeit

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:  

Der Sozialverband Deutschland begrüßt, dass das Saarland heute im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Einführung einer Pflegezeit einbringt. Wir sehen darin einen wichtigen Impuls, um die Einführung einer Pflegezeit voranzubringen.  

Der SoVD hat bereits Mitte Juni einen detaillierten Gesetzentwurf zur Pflegezeit vorgelegt. Ähnlich wie der saarländische Vorstoß fordert der SoVD für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz. Nach dem Vorschlag des SoVD ist eine Freistellung bis zu sechs Monate möglich. Die berufliche Auszeit kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.  

Das SoVD-Konzept sieht vor, dass die Pflegezeit bei einem Pflege- oder Krankheitsfall in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegezeit kann zur Pflege oder zur Organisation einer professionellen Pflege und zur Sterbebegleitung genutzt werden. Berufstätige Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Die Einführung einer Pflegezeit wäre ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit.  

Auch Frankreich plant unter dem Namen Pflegeurlaub die Einführung einer ähnlichen Regelung. Dies hat die französische Regierung Anfang Juli angekündigt.  

Den 19seitigen Gesetzentwurf des SoVD finden Sie auf der Internetseite www.sovd.de.



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