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17.02.2006 - dvb-Presseservice

SoVD fordert: EU-Kommission muss sich an Parlamentsbeschluss halten

Zur Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch das Europäische Parlament erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:  

Es ist ein wichtiger Erfolg für Gewerkschaften und Sozialverbände, dass das Herkunftslandprinzip aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen wird. Dem Ziel, Sozial- und Lohndumping zu verhindern, sind wir einen großen Schritt näher gekommen.   

Der SoVD begrüßt außerdem, dass Gesundheitsdienstleistungen und der Bereich der Sozialversicherungen von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert bleiben. Damit gelten bei der Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen weiterhin die Qualitätsstandards nach deutschem Recht. Das ist eine beruhigende Nachricht.    

Das Europäische Parlament hat einen wegweisenden Beschluss gefasst. Wir fordern die EU-Kommission auf, die EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechend dem Parlamentsbeschluss zu gestalten. Wir erwarten, dass sich die EU-Kommission an den Beschluss des Europäischen Parlamentes hält.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Deutschland
www.sovd.de

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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/SoVD-fordert-EU-Kommission-muss-sich-an-Parlamentsbeschluss-halten-ps_730.html