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16.01.2008 - dvb-Presseservice

SoVD fordert bei Grundsicherung Freibetrag für die gesetzliche Rente

Zur aktuellen Debatte um Altersarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

In der Debatte um Altersarmut wird die entscheidende Gerechtigkeitslücke übersehen. Die Rentenansprüche von Geringverdienern, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, liegen aufgrund der Rentenkürzungen künftig unterhalb oder nur knapp über dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener trotz langjähriger Einzahlung in die Rentenkasse nicht besser dasteht als jemand, der nichts oder nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und daher Grundsicherung erhält.

Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen fordert der SoVD eine Mindestsicherung für langjährig Vollzeitbeschäftigte. Außerdem muss bei der Grundsicherung ein Freibetrag für die gesetzliche Rente eingeführt werden. Erforderlich ist ein gestaffelter Rentenfreibetrag, damit die Renten künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Die Debatte über die Anrechnung der Riester-Rente bei der Grundsicherung beginnt sozusagen am falschen Ende. Wer die Freistellung der Riester-Rente bei der Grundsicherung fordert, übersieht, dass vordringlich ein Freibetrag für die gesetzliche Rentenversicherung notwendig ist. Denn zum einen handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung, zum anderen wird die Rente auch künftig den weitaus größten Teil des Alterseinkommens ausmachen.

Die „Zehn Forderungen des SoVD zur Verhinderung von Altersarmut“ finden Sie hier: www.sovd.de/altersarmut/  



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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Deutscher Behindertenrat
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