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12.11.2008 - dvb-Presseservice

SoVD fordert gemeinsamen Schulunterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder

Anlässlich der ersten Lesung der „UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen“ im Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die UN-Konvention ist ein Durchbruch für die Rechte behinderter Menschen. Mit der UN-Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, eine umfassende Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Aus der UN-Konvention ergeben sich auch für Deutschland zahlreiche Handlungsaufträge, zum Beispiel eine umfassende Barrierefreiheit und ein Anspruch auf inklusive Bildung, d.h. ein gemeinsamer Schulunterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder. Der SoVD erwartet eine zügige Ratifizierung der UN-Konvention durch Bundestag und Bundesrat. Der Startschuss für die Umsetzung der UN-Konvention für behinderte Menschen in Deutschland muss so bald wie möglich fallen.

Ein Schwerpunkt muss auf der Verwirklichung einer inklusiven Schulbildung liegen.  Der SoVD fordert, dass der gemeinsame Schulunterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern zur Regel werden muss. Hierbei ist Deutschland in Europa bislang Schlusslicht. Hierzulande gehen über 80 Prozent aller Kinder mit Behinderung oder Lernschwäche in Sonderschulen. In vielen europäischen Ländern sind es nur zehn Prozent. Die schulische Aussonderung führt auch zu sozialer Ausgrenzung, weil behinderte Kinder kaum Kontakt zu nicht behinderten Kindern haben. Vier Fünftel der Sonderschüler verlassen die Schule ohne Abschluss.

Auch wenn der Begriff der schulischen Inklusion auf Druck der Bundesländer in der deutschen Fassung der UN-Konvention mit dem abgeschwächten Begriff Integration übersetzt wurde, ist der Originaltext der Konvention - und damit der Begriff Inklusion - verbindlich. Die Bundesländer müssen sich der Aufgabe stellen, behinderte Kinder in die Regelschulen aufzunehmen. Es ist daher ein erstes positives Signal, dass eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz aufgrund der UN-Konvention an der Überarbeitung sonderpädagogischer Konzepte arbeitet.



Frau Dorothee Winden
Pressestelle
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