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21.01.2008 - dvb-Presseservice

SoVD fordert mehr Rechte für Pflegebedürftige

Berlin, Januar 2008. Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der Gesetzentwurf der Pflegereform enthält positive Ansätze, es gibt allerdings in einer Reihe von Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der SoVD hält jährliche Kontrollen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie sie die Pflegereform vorsieht, sind viel zu wenig. Außerdem müssen Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.

Es ist überfällig, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden. Der SoVD kritisiert, dass den Pflegeanbietern ein Mitentscheidungsrecht über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte eingeräumt werden soll. Wir fordern Transparenz ohne wenn und aber.

Die Pflegebedürftigen müssen ein Mitentscheidungsrecht bei der Festlegung der Qualitätsmaßstäbe der Pflege erhalten. Sie müssen gleichberechtigt mitentscheiden können, wenn die Qualitätsmaßstäbe von Pflegekassen, Anbietern und Kommunen festgelegt werden.

Die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen muss dringend verbessert werden. Die Pflegestützpunkte sind hierfür der richtige Ansatz. Der SoVD fordert aber die Unabhängigkeit der Pflegestützpunkte und der Pflegeberater. Ihre Beratung darf nicht von den Interessen eines Kostenträgers oder Leistungserbringers beeinflusst werden. Mit dem Gutschein-Modell wird der dringend nötige Aufbau von Beratungsstellen nicht erreicht.

Mit der Einführung der Pflegezeit erhalten berufstätige Pflegebedürftige erstmals einen Rechtsanspruch auf eine befristete Freistellung von der Arbeit. Damit wird eine Regelung umgesetzt, für die sich der SoVD mit detaillierten Vorschlägen eingesetzt hat. Es ist allerdings ein Manko, dass die Pflegezeit nur für Firmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten gelten soll. Damit bleiben sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außen vor. Es gibt keinerlei Grund für eine solch weitreichende Ausnahmeregelung. Auch bei der Elternzeit gibt es keine Einschränkung nach Betriebsgröße. Der SoVD fordert, dass die Pflegezeit uneingeschränkt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten muss.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Deutscher Behindertenrat
c/o Sozialverband Deutschland (SoVD)
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