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27.03.2009 - dvb-Presseservice

SoVD fordert von Bund und Ländern ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Zum heutigen Inkrafttreten der UN-Konvention erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist ein Aufbruchsignal und der Startschuss für die Umsetzung. Die UN-Konvention setzt neue Maßstäbe für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Inklusion ist mehr als Integration. Inklusion bedeutet, Menschen mit Behinderungen von Anfang an in allen Lebensbereichen einzubeziehen.

Der Handlungsbedarf für Deutschland ist sehr groß. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, ein inklusives Schulsystems zu schaffen, in dem behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefordert.

Die Bundesrepublik hat sich zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet. Damit werden erstmals auch private Unternehmen in die Pflicht genommen. Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um z. B. Cafés und Restaurants barrierefrei zu gestalten.

Die Bundesrepublik hat sich zu einem inklusiven Arbeitsmarkt verpflichtet, der Menschen mit Behinderungen bessere Chancen in Ausbildung und Beruf gibt. Die UN-Konvention fordert auf der nationalen Ebene die Verabschiedung von Programmen zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dies ist gerade in Anbetracht der Wirtschaftskrise wichtig, da auch chronisch Kranke und behinderte Menschen zunehmend von Jobverlust bedroht sind. Die UN-Konvention ist auch ein Appell an alle Arbeitgeber, behinderte Arbeitnehmer verstärkt einzustellen.

Der SoVD fordert Bund und Länder auf, für alle Handlungsfelder ein umfassendes Aktionsprogramm und einen Zeitplan für die ersten Umsetzungsschritte vorzulegen.

Dieser Aufgabe müssen sich jetzt alle stellen. Der SoVD hat sich seit 2004 für die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention eingesetzt und unterstützt die Umsetzung mit konstruktiven Vorschlägen und Konzepten.



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