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15.08.2006 - dvb-Presseservice

SoVD setzt sich für eine wirksame UN-Konvention für Behinderte ein

Zum heutigen Beginn der Verhandlungen über die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

In New York beginnt heute die voraussichtlich abschließende Verhandlungsrunde über die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen. Wir sehen die große Chance, dass in den nächsten zwei Wochen das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen vereinbart wird, das die Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten für behinderte Menschen sichert. Das wäre ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Die Konvention wird die Rechte von weltweit 650 Millionen behinderten Menschen schützen.

Allerdings sind noch wichtige Punkte offen: Damit die UN-Konvention die nötige Wirksamkeit entfaltet, ist ein effektives und eigenes Überwachungssystem erforderlich. Die Konvention muss sicherstellen, dass keine Gruppe behinderter Menschen von der Inanspruchnahme der Menschenrechte ausgeschlossen ist. Der SoVD fordert: Eine Definition von Behinderung darf keinesfalls dazu führen, dass geistig Behinderte und Menschen mit psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen vom Schutz der Konvention ausgeschlossen werden. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass diese Gruppe - wie im deutschen Recht - nicht entmündigt werden kann.

Eine SoVD-Vertreterin wird sich in New York erneut besonders dafür einsetzen, dass die Konvention die Rechte behinderter Frauen und Mädchen effektiv schützt. Die hierzu erreichten Fortschritte dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Ein eigenständiger Artikel, der die Staaten verpflichtet, die mehrfache Diskriminierung von behinderten Frauen zu beseitigen ist ebenso unverzichtbar wie die Berücksichtigung geschlechtssensibler Maßnahmen in Artikeln zu Gesundheit, Ausbildung, Beruf, Rehabilitation und dem Schutz vor Gewalt. Wir fordern insbesondere die EU auf, diesen doppelgleisigen Ansatz nicht zur Verhandlungsmasse zu machen.

Hintergrundinformation: Die achte Verhandlungsrunde des Ad hoc Komitees findet vom 14. bis 25. August 2006 statt. Das Ad hoc Komitee ist ein Unterausschuss der UN-Menschenrechtskommission. Es wurde 2001 von der UN-Generalversammlung eingesetzt, um die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.



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