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08.08.2007 - dvb-Presseservice

SoVD unterstützt Forderung nach Inflationsausgleich für Hartz IV-Empfänger

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Wir begrüßen, dass endlich Bewegung in die Debatte über die Hartz IV-Regelsätze kommt. Der SoVD unterstützt die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Hartz IV-Empfänger.

Der Hartz IV-Regelsatz sollte jedes Jahr entsprechend der Inflationsrate angepasst werden bis die neue, alle fünf Jahre erscheinende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt. Schon jetzt entspricht der Hartz IV-Regelsatz nicht dem Existenzminimum. Ohne Inflationsausgleich verschärft sich das noch.

Darüber hinaus ist eine grundlegende Überprüfung der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze dringend erforderlich. Das gilt ganz besonders für den Regelsatz für Kinder, der den spezifischen Bedarf für Kinder und Jugendliche nicht abdeckt. Es ist ein Fehler in der Systematik, den Bedarf eines Kindes mit 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen zu veranschlagen. Denn damit bleibt der spezifische Bedarf von Kindern und Jugendlichen wie Schulbedarf oder höhere Ausgaben für Kleidung in der Wachstumsphase unberücksichtigt. Dies muss korrigiert werden.

Auch die Hartz IV-Sätze für Erwachsene müssen auf ihre Systematik hin überprüft werden, denn auch sie sind nicht bedarfsgerecht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Hartz IV-Regelsätze bedarfsgerecht und transparent festzulegen. Die derzeitige Ankopplung der Hartz IV-Regelsätze an die Rentenerhöhung ist nicht sachgerecht und muss durch ein bedarfsdeckendes Verfahren abgelöst werden.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
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Sozialverband Deutschland e.V.
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