Neues VVG - Beteiligung an Reserven | |
Stellungnahme der
Bundesregierung von heute: "... Versicherte werden durch das neue Gesetz deutlich besser gestellt. Es sieht bei Lebensversicherungen im Regelfall den Anspruch auf die Überschussbeteiligung vor. Dazu gehören dann erstmals die so genannten stillen Reserven: Die Versicherten haben Anspruch auch auf die Gewinne, die nicht realisiert wurden, soweit sie durch deren Beiträge erwirtschaftet worden sind. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen schaffen wir klarere Regeln. (...) Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat jeder Versicherungsnehmer diesen Anspruch, und zwar für die Restlaufzeit seines Vertrages nach Inkrafttreten (...) das gilt auch für alle laufenden Verträge. (...) Der nun nach dem Deckungskapital berechnete Rückkaufswert wird im Regelfall höher sein als der nach dem Zeitwert berechnete. ..." |
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