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10.01.2013 - dvb-Presseservice

Sonderkündigungsrecht: Wann Verbraucher frühzeitig kündigen können

Jede Dienstleistung unterliegt heute bestimmten Regeln, die vertraglich geregelt sind. Sei es die Kfz-Police, die Beziehung von Strom und Gas oder das Abonnement für ein Fitnessstudio. An den Vertrag müssen sich beide Parteien halten. Erhöht jedoch der Anbieter den Preis, dann können Kunden aussteigen.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Für die meisten Autohalter ist der 30. November der Stichtag, wenn sie ihre Kfz-Versicherung wechseln möchte. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie Zeit, die Angebote anderer Unternehmen mit der aktuellen Police zu vergleichen, anschließend zu kündigen und zum neuen Anbieter zu wechseln. Wer den Termin verpasst, kann dennoch wechseln, vorausgesetzt, es liegt eine Erhöhung des Beitrags vor. In diesem Fall können die Kunden einer Kfz-Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Sie haben dann etwa einen Monat Zeit, die Kündigung einzureichen. Eine weitere Möglichkeit zur Sonderkündigung besteht, wenn ein Schadensfall vorliegt. Dann haben sogar beide Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen. In der Regel ist das allerdings der Versicherungsnehmer, da er einer Hochstufung seiner Schadenfreiheitsklasse entgehen möchte. Auch das Ab- oder Ummelden eines Fahrzeugs sowie die Veränderung der Regional- oder Typklasse macht eine Sonderkündigung möglich.

Strom- und Gasverträge

Kunden von Strom- und Gasversorgern unterzeichnen in der Regel Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit und einer gewissen Kündigungsfrist. Diese Frist muss grundsätzlich eingehalten werden, es sei denn, der Versorger erhöht seine Tarife. Wer keinen Tarif mit Preisgarantie bucht, der muss früher oder später mehr zahlen. Sobald der Anbieter die Preiserhöhung ankündigt, kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Die Frist ist hier oftmals kürzer als bei Kfz-Versicherungen, nämlich nur zwei Wochen. Betroffene müssen somit schnell handeln. Wie bei jeder Kündigung muss man sie schriftlich, am besten per Einschreiben, einreichen. Aus Vereinfachungsgründen ist es ratsam, in der Kündigung Zählernummer, Zählerstand sowie Ablesedatum des Stromzählers anzugeben.

Sonderfall Fitnessstudio

Das Sonderkündigungsrecht ist den meisten Menschen von Versicherungen bekannt. Es gibt aber auch andere Bereiche im Leben, in denen dieses Recht nützlich werden kann. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge dürfen Fitnessstudios Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abschließen. Kunden können diesen allerdings kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Hintergrund: Die Stiftung Warentest ermittelte, dass viele Klauseln von Fitnessstudios dubios sind. So erlaubte ein Frankfurter Unternehmen nur die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen und nach Vorlage eines Arztattests. Die Richter des BGH erklärten dies für unwirksam, es gibt auch andere wichtige Gründe, beispielsweise, wenn der Kunde in einen anderen Ort zieht und das Erreichen des Fitnessstudios mit großem Aufwand verbunden ist (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93).

 

Philipp Reisswig
Kleiner Kielort 8
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