Anzeige
24.09.2010 - dvb-Presseservice

Sozialausgleich für Zusatzbeiträge zahlen letztlich die Versicherten selbst – Bestandsschutz für Hausarztverträge ein teures Geschenk

Mit dem gestern beschlossenen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) hat das Bundeskabinett das drohende Rekorddefizit des Gesundheitsfonds für das kommende Jahr zunächst einmal abgewendet. Zumindest für das Jahr 2011 gibt die Politik den Krankenkassen damit finanzielle Planungssicherheit. Erst ab 2012 dürften die nunmehr in der Höhe „ungedeckelten“ Zusatzbeiträge und damit der neue Sozialausgleich an Relevanz gewinnen.

Besonders kritisch sehen die BKK jedoch, dass statt der angekündigten Steuerfinanzierung der Sozialausgleich droht, dass die gesetzlich Versicherten ihren eigenen Sozialausgleich über höhere Zusatzbeiträge selbst finanzieren müssen. Der Gesundheitsfonds erhält zwar im Rahmen des GKV-FinG für den Sozialausgleich einen Steuerzuschuss von bestenfalls zwei Milliarden Euro. Dies wird allerdings kaum, wie vorgesehen, bis zum Jahr 2015 reichen. Automatisch würden dann den Krankenkassen zur Finanzierung des Sozialausgleichs Mittel entzogen werden. Das perfide Resultat: Zur „sozialen Abfederung“ der Zusatzbeiträge müssen womöglich höhere Zusatzbeiträge von den Versicherten erhoben werden. Erst nach der nächsten Bundestagswahl soll die Politik je nach tagespolitischer Kassenlage darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe überhaupt weitere Steuermittel des Bundes zur Finanzierung des Sozialausgleichs in den Gesundheitsfonds im Jahr 2015 fließen.

Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils verschiebt die Bundesregierung die Finanzierungslast in Richtung Beitragszahler und hebelt das Paritätsprinzip der GKV nunmehr vollständig aus. Dass künftige Kostensteigerungen allein von den Versicherten getragen werden müssen, ist auch deshalb besonders bitter, weil die Sparanstrengungen der Bundesregierung auf der Ausgabenseite nicht weit genug gehen. Während den Krankenkassen für zwei Jahre tatsächliche Nullrunden verordnet werden, sollen für Krankenhäuser und Ärzte lediglich der Zuwachs ihrer Einnahmen begrenzt werden. Strukturelle Reformansätze und damit eine Perspektive für die Versicherten, wie Kostensteigerungen künftig stabil gehalten werden können, fehlen völlig.

Gänzlich absurd ist die vorgesehene erweiterte Bestandschutzregelung für die Hausarztverträge. Während bei neuen Hausarztverträgen ein Schutz vor Überteuerungen in Kraft tritt, müssten die Krankenkassen, die bereits – freiwillig oder nicht – Hausarztverträge geschlossen haben, sogar bis zum 31. Dezember 2012 hohe Hausarzthonorare zahlen. Ein teueres Geschenk an den Hausärzteverband und ein Kotau vor dem Koalitionspartner!



Frau Christine Richter

Tel.: +49 30 22312-121
Fax: +49 30 223 12-129
E-Mail: richterc@bkk-bv.de

BKK Bundesverband GbR
Albrechtstr.10 b
10117 Berlin
http://www.bkk.de/