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23.04.2008 -
dvb-Presseservice
Sozialgerichte ausschließlich zuständig
Nicht die Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein die Sozialgerichte sind bei
Streitigkeiten um Arznei-Rabattverträge zuständig. Das Bundessozialgericht in
Kassel hat dies am Dienstag (22.04.2008) entschieden und damit erstmals
höchstrichterlich auch klargestellt, dass bei Streitigkeiten aufgrund des
Versorgungsauftrages von Krankenkassen für ihre Versicherten ausschließlich der
Weg über die Sozialgerichte gegeben sei.
Nach den Ausführungen des
Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem Grundgesetz und den europarechtlichen
Vorschriften.
"Wir begrüßen dieses BSG-Urteil, denn damit ist das
Tauziehen über die Verantwortlichkeit zwischen den Sozialgerichten und
Zivilgerichten endlich kompetent entschieden", so der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der AOK Baden Württemberg und gleichzeitige
Verhandlungsführer der Arznei-Rabattverträge für das gesamte AOK-System, Dr.
Christopher Hermann, am Dienstag in Kassel, unmittelbar nach der
Urteilsverkündung.
Die positive Nachricht aus Kassel bestätigt laut
Hermann das bisherige Vorgehen der AOK. Man werde den eingeschlagenen Weg
konsequent weiterverfolgen. Hermann: "Wir sind schließlich angetreten, um vor
allem den Geldbeutel der Versicherten zu entlasten. Deshalb nehmen wir das
aktuelle Urteil zum Anlass und werden die Ausschreibung von Rabattverträgen
konsequent über die Sozialgerichte durchsetzen, um die vom Gesetzgeber gewollten
Einsparpotentiale heben zu können."
Der gerichtliche Zuständigkeitsstreit
ist entbrand, weil einzelne Pharmaunternehmen sich bei den Zuschlägen der
AOK-Arznei-Rabattverträge für 2008 und 2009 nicht in dem von ihnen erwarteten
Umfang berücksichtigt fühlten. Sie klagten vor verschiedenen Instanzen gegen die
deutschlandweite Ausschreibungspraxis der AOK. Das Gericht hat nunmehr klar
gestellt, dass der Verwaltungsakt von Vergabekammern ausschließlich vor
Sozialgerichten angefochten werden kann. Im Hauptsacheverfahren vor dem
Sozialgericht Stuttgart kann nun über das Vergabeverfahren der AOK inhaltlich
entschieden werden.
Nach AOK-Angaben gelten derzeit Arznei-Rabattverträge
über 22 Wirkstoffe mit insgesamt 30 Herstellern für die Jahre 2008 und 2009.
Weitere Abschlüsse seien durch die Streitigkeiten vor Gericht blockiert.
AOK-Versicherten entgingen dadurch die Möglichkeiten weiterer
Zuzahlungsbefreiungen und dem AOK-System Einsparungen im dreistelligen
Millionenbereich.
Fachbereich I.3 Marketing
Herr Michael Bernatek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0711 2593 - 561
E-Mail: presse@bw.aok.de
AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
www.aok.de/bw
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