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23.04.2008 - dvb-Presseservice

Sozialminsterin Stolz: Bei Pflegestützpunkten vorhandene Strukturen berücksichtigen

bpa-Fachtagung zur "Zukunft der Pflege in Baden-Württemberg"

Werden auch in Baden-Württemberg Pflegestützpunkte eingerichtet? Seit dem Beschluss der Pflegereform liegt die Entscheidung darüber bei den Ländern. "Das Land wird entscheiden, ob überhaupt Pflegestützpunkte eingerichtet werden", erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz vor kurzem anlässlich einer Fachtagung der Landesgruppe des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Böblingen. "Obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, haben wir die Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände an einen Tisch gerufen. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden", sagte sie vor über 250 Zuhörern aus Fachkreisen und Landespolitik. Das Land könne auf vorhandene Strukturen zurückgreifen, erklärte die baden-württembergische Sozialministerin. "Diese müssen bei der Einrichtung von Pflegestützpunkte berücksichtigt werden."

Damit teilt sie die Position des bpa, der seit langem dafür kämpft, vorrangig auf die bestehenden Strukturen zu setzen. "Bereits jetzt haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen Anspruch auf Pflegekurse, individuelle Schulungen, Anleitungen in der häuslichen Umgebung bis hin zur Überleitungspflege aus dem Krankenhaus durch Pflegeeinrichtungen", erklärte Rainer Wiesner, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe. "Allein der bpa hat im Rahmen dieser Verträge 2.500 Pflegeberater nach einem mit den Pflegekassen entwickelten Konzept ausgebildet und im Einsatz."

Das Ziel, vorhandene Strukturen zu stärken, unterstrich auch AOK-Vertreter Dr. Christopher Hermann. Beabsichtigt sei, ein "virtuelles Netz" zu schaffen, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK-Baden-Württemberg. Hierbei gehe es nicht um neue Standorte.

Für Diskussionsstoff sorgte im Weiteren die durch die Pflegereform erhöhte Prüffrequenz und -tiefe von Pflegeeinrichtungen. Dr. Hermann trat dafür ein, in dieser Frage die Verhältnismäßigkeit zu wahren. "Soll der MDK, statt Ausschnitte zu testen, jeden Einzelnen überprüfen? Dann kämen wir aus den Prüforgien nicht mehr heraus", so der Kassenvertreter. "Trotzdem brauchen wir belastbare Ergebnisse."

bpa-Präsident Meurer betonte, dass der bpa die erhöhten Prüfanforderungen grundsätzlich befürwortet. "Es besteht ein latentes Mißverständnis in der Öffentlichkeit, das aufzuklären ist: Wir begrüßen nachdrücklich, dass die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei der Pflegereform in den Mittelpunkt gerückt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Transparenz als auch auf das Betonen der Lebens- und Ergebnisqualität bei den Prüfungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen sich verlässlich zur Qualität einer Pflegeeinrichtung erkundigen können", sagte Meurer. "Das Bewertungssystem des MDK kann das nicht leisten. Bisher weiss doch niemand, wie MDK-Prüfberichte bewerten. Wie ein unlängst vorgestelltes Gutachten belegt, sind sie weder wissenschaftlich hinreichend fundiert noch bilden sie die Ergebnisqualität angemessen ab.

Öffentliche Qualitätsberichte müssen Auskunft über die Ergebnis- und Lebensqualität in leicht verständlicher Sprache bieten. Der Öffentlichkeit sollen dann auch Bewertungen durch die Einrichtungen und Prüfungen, zum Beispiel der BIVA, zugänglich gemacht werden. Bis zur Vereinbarung von verlässlichen Qualitätsindikatoren können die MDK-Ergebnisse eine Grundlage darstellen. Vorher muss aber das Bewertungssystem veröffentlicht werden, das bis heute intransparent ist."



Herr Stefan Kraft
Landesbeauftragter
Tel.: 0711 / 96 04 96
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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