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23.04.2008 -
dvb-Presseservice
Sozialminsterin Stolz: Bei Pflegestützpunkten vorhandene Strukturen berücksichtigen
bpa-Fachtagung zur "Zukunft der Pflege in Baden-Württemberg"
Werden auch in Baden-Württemberg Pflegestützpunkte eingerichtet? Seit
dem Beschluss der Pflegereform liegt die Entscheidung darüber bei den
Ländern. "Das Land wird entscheiden, ob überhaupt Pflegestützpunkte
eingerichtet werden", erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz
vor kurzem anlässlich einer Fachtagung der Landesgruppe des Bundesverbands
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Böblingen. "Obwohl das
Gesetz noch nicht verabschiedet ist, haben wir die Krankenkassen und die
kommunalen Landesverbände an einen Tisch gerufen. Ziel ist es,
Doppelstrukturen zu vermeiden", sagte sie vor über 250 Zuhörern aus
Fachkreisen und Landespolitik. Das Land könne auf vorhandene Strukturen
zurückgreifen, erklärte die baden-württembergische Sozialministerin. "Diese
müssen bei der Einrichtung von Pflegestützpunkte berücksichtigt
werden."
Damit teilt sie die Position des bpa, der seit langem dafür
kämpft, vorrangig auf die bestehenden Strukturen zu setzen. "Bereits jetzt
haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen Anspruch auf
Pflegekurse, individuelle Schulungen, Anleitungen in der häuslichen Umgebung
bis hin zur Überleitungspflege aus dem Krankenhaus durch
Pflegeeinrichtungen", erklärte Rainer Wiesner, Vorsitzender der
bpa-Landesgruppe. "Allein der bpa hat im Rahmen dieser Verträge 2.500
Pflegeberater nach einem mit den Pflegekassen entwickelten Konzept
ausgebildet und im Einsatz."
Das Ziel, vorhandene Strukturen zu stärken,
unterstrich auch AOK-Vertreter Dr. Christopher Hermann. Beabsichtigt sei, ein
"virtuelles Netz" zu schaffen, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende
der AOK-Baden-Württemberg. Hierbei gehe es nicht um neue Standorte.
Für Diskussionsstoff sorgte im Weiteren die durch die Pflegereform
erhöhte Prüffrequenz und -tiefe von Pflegeeinrichtungen. Dr. Hermann trat
dafür ein, in dieser Frage die Verhältnismäßigkeit zu wahren. "Soll der MDK,
statt Ausschnitte zu testen, jeden Einzelnen überprüfen? Dann kämen wir aus
den Prüforgien nicht mehr heraus", so der Kassenvertreter. "Trotzdem
brauchen wir belastbare Ergebnisse."
bpa-Präsident Meurer betonte,
dass der bpa die erhöhten Prüfanforderungen grundsätzlich befürwortet. "Es
besteht ein latentes Mißverständnis in der Öffentlichkeit, das aufzuklären
ist: Wir begrüßen nachdrücklich, dass die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen
und ihrer Angehörigen bei der Pflegereform in den Mittelpunkt gerückt werden.
Das bezieht sich sowohl auf die Transparenz als auch auf das Betonen der
Lebens- und Ergebnisqualität bei den Prüfungen.
Pflegebedürftige und
ihre Angehörigen sollen sich verlässlich zur Qualität einer Pflegeeinrichtung
erkundigen können", sagte Meurer. "Das Bewertungssystem des MDK kann das
nicht leisten. Bisher weiss doch niemand, wie MDK-Prüfberichte bewerten. Wie
ein unlängst vorgestelltes Gutachten belegt, sind sie weder wissenschaftlich
hinreichend fundiert noch bilden sie die Ergebnisqualität angemessen ab.
Öffentliche Qualitätsberichte müssen Auskunft über die Ergebnis-
und Lebensqualität in leicht verständlicher Sprache bieten. Der
Öffentlichkeit sollen dann auch Bewertungen durch die Einrichtungen und
Prüfungen, zum Beispiel der BIVA, zugänglich gemacht werden. Bis zur
Vereinbarung von verlässlichen Qualitätsindikatoren können die MDK-Ergebnisse
eine Grundlage darstellen. Vorher muss aber das Bewertungssystem
veröffentlicht werden, das bis heute intransparent ist."
Herr Stefan Kraft
Landesbeauftragter
Tel.: 0711 / 96 04 96
E-Mail: presse@bpa.de
bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
http://www.bpa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sozialminsterin-Stolz-Bei-Pflegest%FCtzpunkten-vorhandene-Strukturen-ber%FCcksichtigen-ps_8999.html