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22.03.2010 - dvb-Presseservice

Sozialversicherungsnachweis und Riesterförderung: uniVersa empfiehlt beides jetzt zu überprüfen

Im ersten Quartal erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Entgeltnachweise zur Sozialversicherung. Mit diesen wird bestätigt, wie viel sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 2009 verdient und der Deutschen Rentenversicherung übermittelt wurde. Arbeitnehmer sollten den Sozialversicherungsnachweis nicht nur auf Richtigkeit prüfen, sondern auch zum Anlass nehmen, ihren Anspruch auf Riesterförderung durchzurechnen, rät die uniVersa Lebensversicherung a.G.

Riesterförderung prüfen und Eigenbetrag anpassen

Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in einen Riestervertrag einzahlt, bekommt 154 Euro Grundzulage und je Kind 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 Geborene beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Jüngere Leute, die bis zum 25. Lebensjahr einen Riestervertrag abgeschlossen haben, erhalten einen einmaligen Startbonus von 200 Euro. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Riestersparer bei einer Einkommenserhöhung vergessen, ihren Eigenbetrag entsprechend aufzustocken, berichtet die uniVersa. Dann erfolgt automatisch eine Kürzung durch die Zulagenstelle und ein Teil der Riesterförderung geht verloren. Deshalb sollte jeder, bevor er seinen Sozialversicherungsnachweis ablegt, seine Weichen für die Riesterförderung stellen. Im Internet unter www.ihre-geschenke-vom-staat.de hat die uniVersa einen speziellen Riesterrechner bereitgestellt, mit dem die Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile individuell berechnet werden können.



Herr Stefan Taschner
Pressesprecher
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