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26.09.2008 - dvb-Presseservice

Sozialversicherungspflicht bei Familien-GmbH; Statusfeststellungsverfahren durch das Bundes-Versorgungs-Werk

Das Landes-Sozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Aufsehen erregenden Urteil festgestellt (DVB-Pressespiegel vom 23.09.08), dass die mit 10% an einer Familien-GmbH beteiligte Ehefrau (90% hielt der Ehemann) trotz des Unterschreibens von Bürgschaften nicht als Mit-Unternehmerin, sondern als „normale“ Arbeitnehmerin anzusehen ist. Fazit: Es gibt keine Rückerstattung der Beiträge für 30 Jahre in Höhe von mehreren 10.000 EUR.

Immer deutlicher zeigt sich, dass der neue Service der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung eine echte Hilfestellung bietet. Die BVW GmbH bietet diesen Service zum Festpreis mit der Klärung aller zugehörigen Fragen bis hin zum eventuell nötigen Widerspruchsverfahren.

Besonderer Service „Was-wäre-wenn-Analyse?“

Ein besonderer Service der BVW GmbH besteht in der Durchführung von „Was-wäre-wenn-Analysen?“. Die Mandanten erfahren so vor der Einleitung des Verfahrens, welche Konsequenzen sich aus einer eventuellen Bestätigung einer Versicherungsfreiheit ergeben. Auch die Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung – von maximal vier Jahren – wird durchgerechnet. Daneben wird mit dem offiziellen Rechenprogramm der DeutschenRentenversicherung auch errechnet, was eine weitere Beitragszahlung bringen würde. So haben Mandanten die Möglichkeit, vor der Einleitung der Statusprüfung auf einer gesicherten Datenbasis zu entscheiden, was Ihnen die Statusprüfung und ein eventuelles Umschwenken auf eine private oder betriebliche Altersversorgung bringen kann.

Auch für die Vorbereitung des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens bei der Neu-Einstellung von Familienangehörigen und Lebenspartnern steht die Anwältin des Bundes-Versorgungs-Werkes mit Rat und Tat zur Seite. So kann von vornherein mit besserem Erfolg die Einstufung erreicht werden, die von den Beteiligten gewünscht wird.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der BVW GmbH unter http://www.bvw-gmbh.de/sv-statuspruefung/ 



Herr Dieter Stubben
Tel.: 040 36 90 55 0
E-Mail: dieter.stubben@bvw-gembh.de

Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH
Am Sandtorkai 4/5
20457 Hamburg
www.bvw-gmbh.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sozialversicherungspflicht-bei-Familien-GmbH-Statusfeststellungsverfahren-durch-das-Bundes-Versorgungs-Werk-ps_11196.html