Druckversion
Anzeige

Sozialversicherungswahl 2011 - Friedenswahl bei der VBG

Die Sozialversicherungswahl 2011 wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG per Wahl ohne Wahlhandlung, also in einer Friedenswahl, entschieden.

Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Im Rahmen der drittgrößten Wahl in Deutschland wird auch die Selbstverwaltung der VBG gewählt, deren Vertreterversammlung und Vorstand sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzen.

Die Arbeitgeber haben sich auf eine gemeinsame Liste mit 30 Bewerbern geeinigt. Auch auf Versichertenseite weisen die sieben zugelassenen Vorschlagslisten nur so viele Bewerber auf, wie Mitglieder zu wählen sind. Dies bedeutet, dass die vorgeschlagenen Bewerber auf Arbeitgeber- und auf Versichertenseite mit Ablauf des Wahltages am 01. Juni 2011 gewählt sind. Für den 29. September 2011 sind die konstituierenden Sitzungen der Vertreterversammlung und des Vorstandes der VBG geplant.

Diese Form der Wahl ist nicht nur gesetzeskonform, sie führt auch zu einer enormen Kostenersparnis für die VBG und damit für ihre Mitglieder, da eine Urwahl grundsätzlich als Briefwahl vorgeschrieben ist. Neben den Kosten würde dadurch auch ein beträchtlicher personeller und organisatorischer Aufwand entstehen, welcher durch die Friedenswahl entfällt.

Das vorläufige Wahlergebnis ist auf www.vbg.de unter dem Suchwort „Wahlergebnis“ zu finden.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sozialversicherungswahl-2011-Friedenswahl-bei-der-VBG-ps_21172.html