Spätehen-Klausel verstößt gegen AGG

Sogenannte Spätehen-Klauseln, die die betriebliche Versorgung von Hinterbliebenen einschränkt, können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unwirksam sein. Eine Altersgrenze als Versorgungsvoraussetzung sei eine ungerechtfertigte Benachteiligu ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen