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10.08.2006 - dvb-Presseservice

Sparsame Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind längst nicht so freigiebig wie früher. Klar, dass man mit viel Mühe nach allen erdenklichen Einsparmöglichkeiten sucht. Pech nur, dass gesetzlich Krankenversicherte Leistungsabsagen nicht ohne Widerstand hinnehmen. Vor dem Hessischen Landessozialgericht (LSG) verklagte ein Patient seine Kasse. Die hatte sich geweigert, ihrem Mitglied nach einem Herzinfarkt den therapeutisch notwendigen Heimtrainer zu bezahlen. Zu Recht urteilte das Hessische LSG. Um Ausdauer und Belastbarkeit zu steigern, benötige auch ein Herzinfarkt-Patient keinen Heimtrainer. Den gleichen Effekt habe, so die Quintessenz aus dem Urteil (AZ: L 14 KR 1345/95), viel Sport an der frischen Luft. Möglicherweise lassen sich aber die Kosten teilweise als Steuerersparnis wieder hereinholen. Denn das Finanzamt beteiligt sich auch an den so genannten außergewöhnlichen Belastungen. Das sind vor allem nachgewiesene und unabwendbare Krankheitskosten, die die Kasse nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Beachten müssen Steuerzahler den zumutbaren Eigenanteil. Das ist ein bestimmter prozentualer Betrag vom Gesamteinkommen. Dessen genaue Höhe richtet sich nach dem Verdienst, dem Familienstand und der Kinderzahl.



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