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20.01.2011 - dvb-Presseservice

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister:

- 69 € Jahresprämie inklusive Versicherungsteuer - 1 Mio. Versicherungssumme - Keine Selbstbeteiligung

Der SdV startet das Neue Jahr mit einem weiteren exklusiven Angebot für seine Mitglieder:

Für lediglich 69 EUR inklusive Versicherungsteuer (zzgl. 29 EUR Jahresbeitrag im SdV, falls noch keine Mitgliedschaft besteht) können unabhängige Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung erhalten.

Es spielt dabei entgegen den Marktusancen keine Rolle, ob der Vermittler seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) über den SdV unterhält.

Mit der hohen Versicherungssumme von 1 Mio. EUR und dem Verzicht auf eine Selbstbeteiligung setzt der SdV-Straf-Rechtsschutz neue Maßstäbe.

SdV-Vorstand Christian Henseler sieht den SdV-Straf-Rechtsschutz als ideale Ergänzung zur VSH: „Der Versicherungsschutz in der VSH bezieht sich stets auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Steht der Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts im Raum, hilft zur Verteidigung nur noch der Straf-Rechtsschutz; die VSH bietet hier also keinen Schutz. Für nur 69 EUR sollten Vermittler die Absicherung Ihrer beruflichen Existenz unbedingt komplettieren.“

Typische Schlagwörter, die in der Regel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (=Versicherungsfall für den Spezial-Straf-Rechtsschutz) nach sich ziehen, sind Unterschlagung, Untreue, Versicherungsbetrug (auch die Beihilfe), Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, Datenmissbrauch etc.

Insbesondere der Vorwurf des Betruges oder der Beihilfe zum Betrug ist schnell ausgesprochen. Dies kann beispielsweise das Verschweigen oder die Falschangabe von Vorerkrankungen als Ursache haben, oder auch die Unterstützung des Versicherungsnehmers im Schadenfall, wenn sich herausstellt, dass der Schaden in der geschilderten Art und Weise niemals hätte so eintreten können und der Versicherungsnehmer sich gegenüber dem Versicherer darauf beruft, der Vermittler hätte zu dieser Schilderung geraten. Inkasso- und zur Schadenregulierung bevollmächtigte Vermittler sehen sich bei finanziellen Ungereimtheiten schnell auch dem Vorwurf der Untreue oder Unterschlagung ausgesetzt.

Auf der SdV-Internetseite (www.sdv-online.de) sind alle Unterlagen zur SdV-Straf-Rechtsschutzversicherung zu finden. Konkrete Fragen hierzu beantworten die Experten des SdV gerne auch unter der gebührenfreien Vermittlerhotline 0800 – 73 88 748.



Tel.: 0800-7388748
Fax: 0800-7383291
E-Mail: info@sdv-online.de

Schutzvereinigung deutscher Vermittler
von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)
Löfflerstraße 5 a
80999 München
www.sdv-online.de

Informationen zum SdV e.V.:

Mit über 3.300 Mitgliedern zählt der SdV (www.sdv-online.de) zu den größten Berufsverbänden unabhängiger Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister und ist bundesweit als deren Interessenvertreter tätig. Der 1993 gegründete Verein ist eine von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen unabhängige Organisation und pflegt u. a. ein lebendiges Netzwerk in der deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Schwerpunkt liegt neben der Interessenvertretung unseres Berufsstandes auf der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht für alle freien Versicherungsvermittler bestehen.